Erzeugererklärung ab 2008 Pflicht

Erzeugererklärung ab 2008 Pfl icht Wenn Tiere zur Schlachtung abgegeben werden, sind Tierhalter ab Januar 2008 verpfl ichtet, dem Schlachtbetrieb sieben Fragen zur Lebensmittelsicherheit zu beantworten. Das Schlachtunternehmen muss diese Informationen dem Fleischbeschautierarzt weiterleiten und darf keine Tiere schlachten, zu denen die Lebensmittelketteninformation nicht vorliegt. Die Forderung, die Infos 24 Stunden vor Ankunft der Tiere zu übermitteln, soll für zwei Jahre ausgesetzt werden, da sie nicht praktikabel ist. Das gilt insbesondere für Fälle, in denen die...