A m 1. Oktober 2002 ist die novellierte Technische Anleitung zur Reinhal-tung der Luft (TA-Luft) in Kraft ge-treten. Aufgrund vorgelegter Ab-standsregelungen zu Flora und Fauna wurden massive Be-hinderungen bei der Geneh-migung von neuen Stallanla-gen befürchtet. Inzwischen zeigt sich jedoch, dass die Schwierigkeiten, insbesondere was die Ammoniakabstandsvorgaben betrifft, vielfach sehr schnell aus dem Weg ge-räumt werden können. Praxisfälle in Nordrhein-Westfalen bestätigen, dass durch Ausbreitungsberechnungen und einfaches Abschätzen mit Hilfe von Ab-standsdiagrammen verschiedene Hürden bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme genommen werden können. Auf teure Sonderbeurteilungen, wie z. B. Gutachten über die Schädigung des Waldes, verzich-ten zumindest viele Behörden in NRW. Sie orientieren sich vielmehr an speziellen Handlungsempfehlungen, die kürzlich vom Land herausgegeben wurden. Wenn es um den Nachweis der Am-moniakbelastung an sich geht, besteht bei einigen Behörden Auslegungsspiel-raum. In der TA-Luft war zunächst vorge-sehen, dass bei einer Baumaßnahme die Gesamtanlage, also auch die bereits vorhandenen Stallungen, in die Berechnungen für den Ammoniak-anfall einfließen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass oft nur die Zusatzbelastung einer genehmigungspflichtigen Baumaß-nahme bewertet wird. Dies ist durch den so genannten Maßgabenbeschluss des Bun-desrates zur TA-Luft gedeckt. Auch die bisher von den Genehmigungs-behörden unterschiedlich beurteilten Aus-sagen der TA-Luft zur Behandlung und zur Lagerung von Gülle werden sich nach Klä-rung durch die Landesarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) auf allgemein-gültige Vorgaben zusammenfassen lassen. Dann ist eine funktionelle und ammo-niakarme Behandlung der Gülle in allen Tierhaltungen möglich. Im Klartext heißt das: Die Anrechnung zur Lagerung der Gülle unter den Spalten wäre damit wie-der möglich. Zudem gilt: Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch emittierende Nach-barschaften darf ein Gesamtwert von 10 µg je m 3 Abluft im Jahresdurchschnitt nicht überschritten werden. Mit einer Überschreitung ist jedoch selten zu rech-nen, da die Belastung aus Ställen nicht so hoch ist. Knut-Jürgen Kuhn LK Westfalen-Lippe - Kuhn, Knut-Jürgen -