Bundesminister Schmidt hat im September Eckpunkte einer Tierwohl-Offensive verkündet. Dazu zählt u. a. die Einführung eines obligatorischen staatlichen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleinrichtungen. Erste Vorstellungen hierzu sind der Wirtschaft vor der EuroTier präsentiert worden. Ein Verordnungsentwurf soll im ersten Halbjahr 2015 folgen. Ziel ist es, neu entwickelte Stalleinrichtungen nur noch unter Wahrung spezieller Anforderungen des Tierschutzes für den Markt zuzulassen. Bestehendes Equipment soll Bestandsschutz erhalten. Als Stalleinrichtungen gelten nicht komplette Systeme, sondern einzelne Elemente, die Einfluss auf das Tierwohl haben. Beispielhaft werden Tränken und Leuchtmittel genannt. Maßstab sollen die gesetzlichen Vorgaben der Nutztierhaltungs-VO bzw. des Tierschutzrechts sein. Da hier Details fehlen, wird es wieder um entsprechende Auslegungen gehen. Der ZDS sieht die Gefahr, dass es aufgrund der Kosten des Zulassungsverfahrens künftig keine Neuentwicklungen mehr geben wird. Hierauf hat er in einer Stellungnahme hingewiesen und fordert eine stärkere Einbeziehung der Wirtschaft in das Konzept. Ingwersen