Im Rinder-Sektor laufen intensive Diskussionen zur Schlachtung tragender Tiere. Betroffen sind aber alle Nutztiere. Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, die die Tötung gravider Tiere verbietet. Allerdings ist es schwer zu vermitteln, wenn tragende Tiere zur Schlachtung gelangen.
Dennoch ist es kaum zu vermeiden, dass in Einzelfällen tragende Tiere geschlachtet werden. Das betrifft gesundheitliche Notfälle, Fehldiagnosen bei der Trächtigkeitskontrolle oder unerkannte Frühträchtigkeiten.
Ein Problem besteht u. a. in dem fehlenden Wissen über die Versorgungslage und den Tod der ungeborenen Tiere nach dem Ableben der Mutter. Dazu gibt es Forschungsbedarf. Abgesehen von den Sonderfällen richtet sich an alle Tierhalter der Appell zur Vermeidung von Trächtigkeiten bei Schlachttieren. -ig-