Beim Thema Vorkosten lassen Schlachthofbetreiber und Viehhändler ihrer Phantasie häufig freien Lauf. Auf der Schlachtschweineabrechnung tauchen plötzlich und für den Landwirt völlig unerwartet Provisions-, Erfassungs- oder ominöse Materialkosten auf. Ganz zu schweigen von den sonstigen Kosten, die „sicherheitshalber“ erst gar nicht näher definiert werden. Eine klare Linie ist jedenfalls nicht zu erkennen, egal ob die Schweine im Norden, Westen, Osten oder Süden Deutschlands vermarktet werden. Eine einheitliche Regelung, welche Positionen zu den Vorkosten gehören, sollte eigentlich die Überarbeitung des Vieh- und Fleischgesetzes bringen, an der bereits seit längerer Zeit gearbeitet wird. Ziel sollte sein, klipp und klar zu sagen, welche Vorkosten durch den Schlachthof abgezogen werden dürfen und welche nicht. Darin waren sich alle Beteiligten einig – zumindest offiziell. Doch nun scheint seitens des Bundes und der Länder ein Sinneswandel eingesetzt zu haben – und zwar zum Nachteil der Landwirte! Plötzlich ist die Rede davon, die Vorkostenregelung komplett zu streichen. Die Länder wollen sich offensichtlich in Zukunft aus der Verantwortung zurückziehen und sind scheinbar nicht mehr bereit, die Kosten für die Überwachung zu tragen. Zugleich will man Gesetze und Verordnungen weiter „entbürokratisieren“ – hört man jedenfalls. Sollte es wirklich dazu kommen, wäre dem „Vorkosten-Wildwuchs“ Tür und Tor geöffnet. Jeder Landwirt kann sich an fünf Fingern abzählen, was dann auf ihn zukommt. Sind zum Beispiel die Basispreise zu hoch, wird ruckzuck eine neue Vorkostenposition aus dem Ärmel geschüttelt. Doch noch ist es nicht zu spät. Denn momentan liegt zunächst nur ein internes Arbeitspapier aus dem BMVEL auf dem Tisch. Deshalb gilt es, jetzt Flagge zu zeigen. Vor allem die Interessenverbände und die Erzeugergemeinschaften sind gefragt! Marcus Arden