Momentan wird in verschiedenen Gremien über eine Änderung der TierimpfstoffVerordnung beraten. Damit eine praxisnahe Umsetzung erfolgen kann, sind aus Sicht der Praxis verschiedene Punkte dringend zu berücksichtigen: Es muss ein bundeseinheitliches Verfahren zur Erteilung der Impferlaubnis für Tierhalter etabliert werden. Die Entwicklung hin zu immer größeren, hoch spezialisierten Einheiten bedeutet, dass der Tierhalter stärker als bisher in die Maßnahmen zum vorbeugenden Gesundheitsschutz einbezogen werden muss. Impfprogramme schützen vor Krankheitsausbrüchen und sind deshalb geeignet, den Antibiotikaeinsatz zurückzufahren. Dementsprechend sollte die Durchführung von Impfprogrammen eher erleichtert als erschwert werden, zumal von amtlich zugelassenen Impfstoffen keine Gefahr ausgehen dürfte – zumindest nicht von so genannten Tot-Vakzinen. Die Tierhalter sind in der Regel qualifiziert, unter Anleitung des Tierarztes Impfungen durchzuführen. Gegebenenfalls kann die Impferlaubnis an einen speziellen Sachkundenachweis gekoppelt werden, wie im Pflanzenschutz oder bei der künstlichen Besamung. Auf keinen Fall ist hinnehmbar, dass die Erteilung von Impfgenehmigungen der behördlichen Willkür ausgesetzt wird und von Kreis zu Kreis bzw. Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wird. Maßstab für die Erteilung einer Impferlaubnis muss die fachliche Qualifikation des Tierhalters sein. Ingwersen - Ingwersen, Jens -