Die Phosphor-Bombe tickt

Die Verwertung der Wirtschaftsdünger ist eine der größten Herausforderungen für die Schweinehalter. Denn zum einen dürfen die Betriebe immer weniger Gülle auf den eigenen Flächen einsetzen. Zum anderen sind die Kosten für die überbetriebliche Nährstoffverwertung stark gestiegen. Wer Gülle abgibt, muss in Veredlungsregionen mit 10 €/m3 und mehr kalkulieren – Tendenz steigend! Die Lage könnte sich in den nächsten Monaten weiter zuspitzen. Denn Berlin arbeitet intensiv an der Novelle der Dünge-Verordnung. Die Regierung steht dabei enorm unter Druck. So drängt Brüssel seit Jahren auf Verschärfungen im deutschen Düngerecht. Auslöser sind regional erhöhte Nitratwerte im Grundwasser. Brüssel wirft Deutschland vor, diesbezüglich die EU-Nitratrichtlinie nicht konsequent umzusetzen. Jetzt droht sogar eine Klage vor dem EU-Gerichtshof. Fakt ist: Berlin muss handeln. Bis Ende 2014 will die Bundesregierung daher eine neue Düngeverordnung auf den Weg bringen. Hierzu haben sich Bund und Länder kürzlich auf umfassende Maßnahmen verständigt (siehe Kasten). Zwar muss die neue Verordnung noch einige politische Hürden nehmen. Doch in etlichen Punkten erwarten Experten kaum noch Veränderungen. Absehbar sind schon jetzt Verschärfungen beim Phosphor-Einsatz. Sie würden vor allem die Schweinehalter hart treffen. Denn Phosphor ist bereits jetzt der erste limitierende Faktor beim Gülleeinsatz in vielen Schweinebetrieben. In der Novelle geht es konkret um den zulässigen Phosphor-Saldo. Dieser darf derzeit im sechsjährigen Mittel maximal 20 kg ha betragen. Das heißt: Der Betrieb darf bis zu 20 kg Phosphor je ha mehr ausbringen als die jeweilige Kultur dem Boden entzieht. Bei Winterweizen kann z.B. mit einem Entzug von 60 kg P2O5/ha kalkuliert werden. Rechnet man den maximal zulässigen P-Saldo hinzu, darf der Betrieb also bis zu 80 kg Phosphor je ha ausbringen. Hierbei sind neben dem Wirtschaftsdünger die mineralisch zugeführten Nährstoffe zu berücksichtigen. Mit der Novelle der Dünge-Verordnung soll der zulässige P-Saldo auf hochversorgten Flächen auf Null gekürzt bzw. gestrichen werden. Als hochversorgt gelten alle Flächen, die laut Bodenprobe mehr als 20 mg P2O5 enthalten. Dies entspricht Versorgungsstufe D und E. Die Absenkung des P-Saldos hätte erhebliche Folgen für den Einsatz von Wirtschaftsdüngern. Dies trifft besonders die veredlungsstarken Regionen. So müssten aufgrund der Neuregelung allein im Weser-Ems-Gebiet zusätzlich 200 000 ha zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern bereitgestellt werden! Da diese Fläche nicht verfügbar ist, müsste der Gülle- bzw. Phosphor-Transport in Regionen mit geringer Viehdichte stark ausgedehnt werden. Rechnerisch wären etwa 14 Mio. kg Phosphat zusätzlich abzufahren. Das entspricht rund dem Vierfachen der aktuellen Menge! Auch auf einzelbetrieblicher Ebene hätte die Senkung des P-Saldos erhebliche Konsequenzen. So müssten die betroffenen Betriebe entweder Nutzflächen beschaffen oder mehr Nährstoffe abgeben. Im schlimmsten Fall müsste die Tierhaltung zurückgefahren werden. Um den Zusammenhang zu verdeutlichen, sind in Übersicht 1 die maximal möglichen Tierplätze in der Mast nach aktuellem und geplantem Düngerecht gegenübergestellt. Basis ist ein zweiphasiges Fütterungskonzept mit N- und P-reduzierten Rationen. Je Mastplatz und Jahr ist ein Nährstoffanfall von 11,2 kg Stickstoff und 4,5 kg Phosphat angesetzt. Bei der Stickstoff-Düngung ist die aktuelle Obergrenze von 170 kg N/ha aus...