Fast alle Schweinehalter sind Kontrollen im Rahmen von Cross-Complience und QS seit Langem gewohnt. Auch die Pflicht zur Dokumentation ist heute umfangreich. Doch was künftig auf die Praktiker zukommt, wird weit über das Bisherige hinausgehen. Denn die Zeiten, in denen Verstöße als Kavaliersdelikte galten, sind vorbei. Auslöser ist der zunehmende Druck aus Politik und Gesellschaft. Die Landwirte müssen sich deshalb darauf einstellen, dass die behördlichen Kontrollen in ihrer Häufigkeit und Intensität zunehmen. Immer tiefer dringen die Prüfer in die Betriebe ein. Sie sammeln Informationen, werten diese aus und ziehen Konsequenzen. Was für die einen schon den Überwachungsstaat bedeutet, ist für die anderen ein legitimes, vom Gesetzgeber vorgesehenes Instrument. Deutlich unterscheiden muss man die Kontrollen, die jeder Tierhalter freiwillig durchführen lässt. Hier stehen die regelmäßigen Überprüfungen im Rahmen von QS ganz vorne. Jedem Erzeuger sollte klar sein, dass er sich mit der Teilnahme an QS verpflichtet, die an rechtliche Rahmenbedingungen angelehnten Spielregeln einzuhalten und Einblick in seinen Betrieb gewähren muss. Dies ist für die Bildung von Vertrauen bei jedem Siegel notwendig. Auch Sanktionen bei Nichteinhaltung dienen dazu. Anders werden von vielen die behördlichen Kontrollen gesehen. Vermitteln sie doch oftmals – ähnlich wie eine Fahrzeugkontrolle durch die Polizei – ein Unwohlsein. Als Überprüfter hat man zunächst den Eindruck, unter Verdacht zu stehen. Meistens hat man nicht wissentlich einen Verstoß begangen. Vielmehr geht es darum, dass man vielleicht Vorschriften nicht berücksichtigt hat, die man im Detail gar nicht kennt. Drei zentrale Bereiche der Tierhaltung rücken dabei immer stärker in den Fokus von Kontrollen. Sie sind aufgrund der stets umfangreicheren Gesetzgebung zudem immer schwerer zu verstehen: Dreh- und Angelpunkt im Nährstoffmanagement ist der Nährstoffvergleich. Mit Einführung der Verbringungsverordnungen in den Bundesländern wurde eine wesentliche Lücke bei gewerblichen Tierhaltungen geschlossen, die bisher durch CC-Kontrollen nicht erfasst wurde. Insbesondere der Einsatz von Wirtschaftsdünger ist Bestandteil dieser Überprüfungen. Ziel sind die lückenlose Verfolgung der Nährstoffströme und die regelgerechte Ausbringung. Immer mehr Druck entsteht dabei durch die Diskussion um niedrigere Schwellenwerte. So sieht der Entwurf der neuen Düngeverordnung eine Absenkung der Phosphormengen auf hochversorgten Böden vor. Viele Wasserwerke fordern zudem die Absenkung der 170 kg N-Schwelle für Wirtschaftsdünger. Doch auch ohne Ausweitung der Tierhaltung fallen mehr Nährstoffe an. So wird zum einen die Anrechnung der Nährstoffe pflanzlicher Gärreste aus Biogasanlagen diskutiert. Zum anderen treibt der stärkere Einsatz von Abluftfiltern die Stickstoffmengen nach oben. So fallen durch eine zertifizierte Abluftreinigung pro Schweinemastplatz rund 1,7 kg Stickstoff pro Jahr zusätzlich an. Verstöße beim Nährstoffmanagement werden gemäß Cross-Compliance mit Prämienkürzungen geahndet. In Wiederholungsfällen ist die vollständige Streichung der Prämien zu befürchten. Fachrechtlich drohen zudem Bußgelder. Hiermit werden auch gewerbliche Tierhalter bestraft. In Wiederholungsfällen ist davon auszugehen, dass die Behörde als letzte Maßnahme die Stilllegung der Tierhaltung verhängt. Auch die zunehmende Diskussion zum Tierschutz erhöht die Kontrolldichte. Ein Kernpunkt ist die seit 2013 vorgeschriebene Gruppenhaltung tragender Sauen. Bei keiner anderen Maßnahme zuvor war der politische Druck so groß. Von der EU über Bundes- und Länderregierungen bis hin zu den Kreisveterinärbehörden hat die Einhaltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung höchste Priorität. So werden immer wieder auf allen Stufen Berichte eingefordert, ob die Umsetzung erfolgt ist. Amtsveterinäre stehen unter erheblichem Druck. Denn keiner will für eine eventuelle EU-Anlastung verantwortlich sein. Der Strukturwandel spielt ihnen dabei in die Hände. Denn aufgrund der Vielzahl von Betriebsaufgaben kann die Kontrolldichte und –intensität bei den verbleibenden Landwirten steigen. Verlangt wird dabei nur eins: die Einhaltung der gültigen Rechtsvorschriften! Eine Diskussion der Sinnhaftigkeit einzelner Bestimmungen hat hier keinerlei Platz. Zugegeben stehen sich hierfür mit Landwirt und Amtsveterinär auch nicht die richtigen Parteien gegenüber. Bei Verstößen beim Tierschutz droht im ersten Schritt eine Anordnung mit einer Frist zur Umsetzung, gegebenenfalls auch ein Bußgeld. In schwerwiegenden Fällen oder bei Verstreichen der Frist einer Anordnung ist neben empfindlichen Bußgeldern die Stilllegung der Tierhaltung mehr als wahrscheinlich. In der Vergangenheit nahezu ohne Belang, in den letzten Monaten aber in den Mittelpunkt des Interesses gerückt, sind Kontrollen der genehmigungsrechtlichen Konformität der Ställe. Hintergrund ist die sogenannte IED-Richtlinie der EU. Sie wurde im Jahr 2010 verabschiedet und befasst sich mit den Emissionen von industriellen Anlagen. Die Richtlinie sieht unter anderem wiederkehrende, nicht Anlass-bezogene Kontrollen vor. Unter diese Richtlinie fallen auch Tierhaltungsanlagen, die eine förmliche Genehmigung nach dem BImSchG benötigen. Betroffen sind u. a. Mastanlagen ab 2 000 Plätzen und Sauenhaltungen ab 750 Plätzen. Zwar konnte die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht zum Jahresbeginn nicht einhalten. Einzelne Bundesländer haben aber durch Erlasse reagiert und führen vergleichbare Kontrollen durch. Diese sind vom Grundsatz her schon jetzt durch nationales Recht abgedeckt. Die Kontrollen treffen daher auch Betriebe mit geringeren Beständen. Jeder Tierhalter sollte sich spätestens jetzt den Inhalt der Bau- bzw. BImSchG-Genehmigung seiner Anlage ins Bewusstsein rufen. Betrieben werden darf nur, was genehmigt ist! Und das fängt bei den Tierplatzzahlen an. Stehen diese in der Regel im Genehmigungsbescheid noch ganz weit vorne, wird es bei den Auflagen und Bestimmungen schon schwieriger. So finden sich meistens erst auf den hinteren Seiten Hinweise zur Ausführung der Lüftung und teilweise zum Management. Gleiches gilt auch heute schon für Abluftfilter. Eine vorgesehene Ammoniakminderung von 70 % ist einzuhalten. Erreichen Filter diesen Wert nicht, kann z. B. eine Stilllegung der gesamten Tierhaltungsanlage drohen. Besonders ernst wird es, wenn die genehmigten Tierplatzzahlen nicht eingehalten werden. So droht für baurechtlich genehmigte Anlagen (z. B. < 1 500 Mastplätze) nach § 327 StGB ein Strafverfahren, wenn die tatsächliche Belegung die Grenzen der 4. BImSchV überschreitet. In den meisten anderen Fällen sind Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten zu befürchten. Als Höhe möglicher Straf- oder Bußgelder taucht dabei auch der Begriff der Gewinnabschöpfung auf. Sie eröffnet die Möglichkeit, alle zu Unrecht erworbenen Gewinne einzufordern. Das überschreitet deutlich die Grenzen üblicher Bußgelder! Wie genau einzelne Bundesländer diese Überwachung nehmen, zeigt sich an deren Bereitschaft, zusätzliches Personal für Kontrollen einzustellen. Den Ernst der Lage zeigen auch die jüngsten Strafbefehle gegen 26 Legehennenhalter aus Niedersachsen. Wegen überbelegter Ställe sollen sie hohe Geldauflagen zahlen, die ihrem Nettogewinn aus den unzulässigen Eierverkäufen entsprechen. Zudem will die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen mit vier zusätzlichen Staatsanwälten verstärken! Welche Konsequenzen resultieren hieraus? Die Erfahrung zeigt, dass Tierhalter nur in den wenigsten Fällen vorsätzlich gegen Rechtsvorschriften oder Genehmigungen verstoßen. Oft geht es nur um Details, die – zugegeben – in der Vergangenheit nur wenig oder gar nicht geprüft wurden. Dies wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich ändern. Jeder Landwirt ist gut beraten, sich mit dem rechtlichen Rahmen seiner Tierhaltung intensiver als bisher auseinanderzusetzen. Besonderes Augenmerk liegt auf den vorliegenden Genehmigungen und der Frage, ob in diesen alle belegten Tierplätze erfasst sind. So manches Mal findet sich noch eine vor Jahren umgebaute Scheune, die durch einen Genehmigungsbescheid nicht erfasst ist. Spätestens jetzt ist die Zeit gekommen, hierfür die Genehmigung nachzuholen. Angesichts des Drucks, der auf der Nutztierhaltung in der Öffentlichkeit lastet, wäre es fatal, wenn auch nur in wenigen Fällen die Kontrollen Verstöße belegen. Dies würden bestimmte Interessengruppen nur als weiteres Argument gegen die heutige Form der Tierhaltung benutzen. Und das braucht die Landwirtschaft noch viel weniger als die eine oder andere zusätzliche Kontrolle. Schweinehalter müssen mit schärferen Kontrollen rechnen. Im Fokus stehen Nährstoffbilanzen, Tierschutzfragen und baurechtliche Auflagen. Prüfen Sie zeitnah, ob Ihre Ställe den genehmigten und aktuellen Bestimmungen entsprechen. Denn die Zeiten, wo einmal genehmigte Ställe über Jahre nicht mehr behördlich kontrolliert werden, sind vorbei. Behörden kontrollieren mehr Dünge-VO und die Folgen Tierwohl stärker im Fokus Alle Tierplätze genehmigt? Es drohen hohe Strafen Jetzt handeln! Öffentlicher Druck wächst Wir halten fest Nährstoffmanagement Tierschutz und –gesundheit Bau- und Immissionsschutzrecht -Peter Spandau, Landwirtschaftskammer NRW- Die Betriebe werden immer gläserner, die Kontrollen der Behörden immer schärfer.Was kommt auf die Schweinehalter zu?