Das Nottöten ist aus Tierschutzgründen geboten, benötigt anderseits aber einen nachvollziehbaren Grund. Doch wann fängt dieser an? Die Entscheidung, ob eine Heilung möglich ist oder das Tier notgetötet werden muss, um ihm Schmerzen zu ersparen, ist sehr oft eine Gratwanderung.
Hier brauchen die Betriebsleiter mehr Sicherheit. Die Ausbildung muss nachgebessert werden. Dies geht nur zusammen mit den Veterinärämtern und Landwirtschaftskammern.
Neben der Frage des richtigen Zeitpunktes, steht die Frage der richtigen Methode und Ausführung. Erst Betäuben, dann Töten und dann noch einmal kontrollieren, so die Theorie und hoffentlich dann auch die Praxis. Genau dies muss den Auszubildenden und Mitarbeitern im Betrieb an konkreten Fällen gezeigt werden.
Praktische Übungen wären wichtig, sind aber im Rahmen überbetrieblicher Schulungen schwierig zu organisieren. Diesen wichtigen Part der Aus- und Weiterbildung müssen vielmehr unsere Hoftierärzte vor Ort übernehmen.
Fazit: Tierhalter und Tierärzte brauchen praxiserprobte Leitfäden, eine stärkere Berücksichtigung der Thematik in ihrer Aus- und Fortbildung sowie Rechtssicherheit.