Der so genannte „Stickstoff-Depositions-Leitfaden“ verun-sichert Schweinehalter zutiefst. Sollte das Regelwerk verbindlich werden, dürften in vielen Regionen neue Ställe nur noch mit Abluftreinigung gebaut werden. Deutschland hat sich im Rahmen EU-weiter Vereinbarungen (NEC-Richtlinie) dazu verpflichtet, die Emissionen von wichtigen Schadgasen zu senken. Im Fokus steht z. B. die Reduzierung der aus der Landwirtschaft resultierenden Stickstoffeinträge in die Umwelt. Die N-Einträge werden u. a. für den deutlichen Rückgang stickstoffempfindlicher Arten und Lebensräume in Deutschland verantwortlich gemacht. Weil die Behörden die Regelungen zur Beurteilung der Stickstoffdepositionen in der TA-Luft als unzureichend ansehen, wurde der Bericht „Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen“ erarbeitet, der künftig als Leitfaden dienen soll. Der Leitfaden enthält gleich mehrere brisante Knackpunkte, die erhebliche Auswirkungen auf landwirtschaftliche Baumaßnahmen haben könnten. So kann Wald ab 0,1 ha bereits als schützenswertes Biotop gelten. Anders als z. B. bei der Messung der Feinstaubbelastung gibt es keine Messstationen und Messstellen für die Stickstoffbelastung. Stattdessen werden die Emissionen lediglich mit PC-Modellen geschätzt. Deren Genauigkeit steht in der Kritik. In Bezug auf die N-Vorbelastung steht ein 100 %-iger Sicherheitszuschlag zur Diskussion. Die Genehmigung neuer Schweineställe ohne Filtertechnik wäre dadurch akut gefährdet. Wenn jetzt keine Einwände mehr gegen den vorgelegten Leitfaden vorgetragen werden, könnte der „Stickstoff-Depositions-Leitfaden“ bereits nächstes Jahr in die Genehmigungspraxis eingebunden werden. Wo Experten weitere Knackpunkte des Regelwerkes sehen, schildern sie im neuen SUS-Brennpunkt. Marcus Arden