Arzneimittelabgabe gelockert. In Frankreich dürfen Tierarzneimittel künftig auch ohne die bislang vorgeschriebene systematische klinische Untersuchung der Tiere vom Tierarzt verschrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Tierarzt die Bestandsüberwachung inne hat. Darüber hinaus dürfen Rezepte für so genannte Präventivmedikamente wie zum Beispiel Impfstoffe und Wurmmittel in Zukunft für befristete Zeit mehrfach genutzt werden. Die Neuregelungen wurden gemeinsam vom Ernährungs- und Gesundheitsministerium sowie von Apotheker-, Tierärzteund Bauernverbänden erarbeitet. Nach Ansicht französischer Fachleute ermöglichen die Neuregelungen die Reduzierung gesundheitlicher Risiken durch den Tierhalter, eine verstärkte Überwachung des Bestandes durch den Tierarzt und den effizienteren Einsatz von Tierarzneimitteln. Während in Frankreich die traditionell starke Bauernlobby wieder einen Erfolg verbuchen konnte, müssen sich deutsche Schweinehalter wohl auch weiterhin mit unzähligen, mitunter unsinnigen Auflagen abfinden. Arzneimittelabgabeprotokolle, Bestandsprotokolle, Sieben-Tage-Regelung usw. werden wohl bis auf weiteres die fachliche Arbeit hiesiger Schweinehalter und Tierärzte erschweren.