Betriebskontrollen sind auch für die Schweinehalter nichts Ungewöhnliches mehr. Regelmäßig müssen sie für QS, die Landwirtschaftskammer oder die Veterinärämter ihre Produktion bzw. die zugehörige Dokumentation offenlegen. Eine Sonderstellung haben Prüfungen im Rahmen von Cross Compliance – kurz CC-Kontrollen. Denn sie erfolgen in der Regel ohne große Ankündigung. Hinzu kommt, dass die Prüfer bei Verstößen schmerzliche Abzüge von den EU-Prämienzahlungen veranlassen. Basis für das Vorgehen bei CC-Kontrollen ist die Reform der EU-Agrarpolitik. Seither sind Direktzahlungen der 1. Säule – z. B. Flächenprämien – an die Einhaltung fachrechtlicher Vorgaben in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Gesundheit von Mensch, Tier und Natur geknüpft. Für diese Verknüpfung steht der Begriff Cross Compliance. Die CC-Vorgaben gelten seit 2007 für alle flächen- und tierbezogenen Prämien. Für die Veranlassung einer CC-Kontrolle ist die Veterinärverwaltung des Landwirtschaftsministeriums der Bundesländer zuständig. Die Auswahl der Prüf-Betriebe erfolgt dabei nach vier Gesichtspunkten: Vom Gesetz her bedarf eine CC-Prüfung keiner vorherigen Ankündigung. In der Regel melden sich die Prüfer aber zuvor an. So stellen sie z. B. sicher, dass der Betriebsleiter vor Ort ist. Die Ankündigung erfolgt jedoch meist sehr kurzfristig, sprich 24 Stunden vor der Prüfung. Im Bereich Tierhaltung bzw. Tierschutz übernehmen die Veterinärämter der Landkreise die CC-Kontrollen vor Ort. Hierbei gilt das Vier-Augen-Prinzip. Das heißt: Die Prüfung erfolgt durch mindestens zwei Personen, die zusammen alle relevanten Punkte kontrollieren. Eine CC-Prüfung erstreckt sich somit über etwa drei bis vier Stunden. Bei den Kontrollen im Stall orientieren sich die Prüfer an den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung. Das konkrete Vorgehen regelt der CC-Prüfleitfaden für Schweine. Erfahrungsgemäß achten die Prüfer vor allem auf folgende Punkte: Wird bei der CC-Kontrolle ein Verstoß festgestellt, ordnet der Prüfer entsprechende Sanktionen bzw. Kürzungen der EU-Prämienzahlungen an. Insbesondere in größeren Betrieben mit umfangreichem Ackerbau können die Strafen durchaus mehrere tausend Euro betragen. Die Höhe der Sanktion hängt von der Bewertung des Verstoßes ab: Bei einem leichten Verstoß wird 1 % Sanktion festgehalten. Ein leichter Verstoß liegt z. B. vor, wenn ein Teil der Tiere keinen Zugang zu Beschäftigungsmaterial hat. Bleibt es bei einem kleinen Verstoß, gilt dies als Bagatelle und hat keinen Prämienabzug zur Folge. Doch Vorsicht: Mehrere kleine Verstöße können summiert werden und somit sehr wohl zu Prämienkürzungen führen. Ein mittelschwerer Verstoß wird mit einer Prämienkürzung um 3 % sanktioniert. Bei dieser Gruppe von Verstößen erfolgt immer eine Kürzung der Prämien. Als mittelschwerer Verstoß gilt z. B. eine zu geringe Lichtstärke im Tierbereich. Schwere Verstöße werden mit 5 % Sanktion bewertet. Auch hier erfolgt stets eine Prämienkürzung. Ein schwerer Verstoß wird festgehalten, wenn z. B. kleine oder mittelschwere Verstöße aus früheren Kontrollen weiter bestehen. Mittelschwere und schwere Verstöße haben also eine sofortige Kürzung der Prämien zur Folge. Darüber hinaus wird in einer Nachkontrolle ermittelt, ob die Mängel wirklich behoben worden sind. Ist dies nicht der Fall, kann es richtig teuer werden. Denn dann werden die Kürzungen vervielfacht. So dürfen auch 20 % und mehr der Prämien einbehalten werden. Dies gilt ebenfalls bei vorsetzlichen Verstößen. Im Extremfall kann die gesamte EU-Prämie verloren gehen. Wichtig ist auch, dass es bei CC-Kontrollen keine Schonfrist zur Behebung von Mängeln gibt. Das heißt: Verstöße ab 3 % Sanktion führen sofort zur Kürzung der EU-Prämien. Die CC-Prüfung selbst ist für die Betriebe laut EU-Recht kostenfrei. Hingegen sind die bei Mängeln notwendigen Nachkontrollen kostenpflichtig. Basis ist der Kostenrahmen der Veterinär-Ämter. CC-Kontrollen können jeden Betrieb treffen. Im Schweinebereich geht es insbesondere um Tierschutz-relevante Punkte wie Lichtstärke, Belegdichte, Beschäftigungsmaterial, Tränken und Gruppenhaltung. Vermeiden Sie Verstöße. Denn diese lösen schmerzliche Kürzungen der EU-Prämien und kostenpflichtige Nachprüfungen aus. Es kann jeden treffen Schwerpunkt Tierschutz Prämienabzug bei Verstößen Mängel sofort beheben! Fazit Jedes Jahr werden im Lotterieverfahren 2 % aller Betriebe ausgewählt. Hier kann es jeden Betrieb treffen. Zudem werden Landwirte geprüft, die bei anderen Betriebskontrollen, z. B. zur Lebensmittelsicherheit, aufgefallen sind. Ein häufigeres Prüf-Intervall gilt weiterhin für Betriebe mit erhöhtem Risiko. Hierzu zählen Standorte in der Nähe zu anderen Tierarten wie Masthähnchen. Zusätzlich erfolgen sogenannte Cross Checks. Dies sind unangemeldete Kon-trollen zu einem Prüfpunkt, z. B. der Gruppenhaltung bei Sauen. Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 40 Lux betragen – und zwar im Tierbereich! Reinigen Sie daher Lampen und Fenster regelmäßig, um die Lichtausbeute zu optimieren. In älteren Ställen müssen u. U. Lampen nachgerüstet werden. Eine Lichtmessung gibt Aufschluss. Wichtig ist der freie Zugang zum Wasser. In der Gruppenhaltung dürfen sich maximal zwölf Tiere eine Tränke teilen. Achtung: Tränken an Breiautomaten zählen nicht! Denn die Tränke muss eine Tierlänge vom Futtersystem entfernt sein. Ein Wasserprogramm der Flüssigfütterung gilt auch nicht als Tränke. Die Tiere müssen Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Beschäfti-gungsmaterial bzw. -objekten haben. Wichtig ist, dass diese veränderbar sind. Ketten müssen z. B. mit einem Kunststoffschlauch oder Weichholz ergänzt werden. Denken Sie auch an die Sauen im Deck-, Warte- und Abferkelbereich. Großen Wert legen die Prüfer zudem auf die Belegdichte. Probleme können insbesondere in der Ferkelaufzucht sowie in der Endmast auftreten. Achtung: Anrechenbar ist nur die Netto-Buchtenfläche. Die Flächen für Tröge, Automaten, Trennwände etc. sind abzuziehen. Nicht zuletzt geht es um die Gruppenhaltung tragender Sauen. Achten Sie auch darauf, dass die Fressstände und Laufgänge breit genug sind und jeder Sau in Gruppen mit 6 bis 39 Tieren mindestens 2,25 m2 Fläche bereitstehen. Mogelpackungen fallen auf. So können frische Biss-Spuren und Unruhe in der Gruppe die Prüfer stutzig machen. Wichtig ist zudem eine ordnungs-gemäße und aktuelle Dokumentation. Dies gilt z. B. für das Bestandsregister, das Arzneimittelbuch sowie die Checklisten zur Selbstkontrolle. -Ulf-Michael Bartels, VzF GmbH Uelzen- Prüfungen zu Cross Compliance können jeden Betrieb treffen. Die Strafen sind hart.Worauf achten die Prüfer im Schweinebereich besonders?