Achtung CC-Kontrolle!

Betriebskontrollen sind auch für die Schweinehalter nichts Ungewöhnliches mehr. Regelmäßig müssen sie für QS, die Landwirtschaftskammer oder die Veterinärämter ihre Produktion bzw. die zugehörige Dokumentation offenlegen. Eine Sonderstellung haben Prüfungen im Rahmen von Cross Compliance – kurz CC-Kontrollen. Denn sie erfolgen in der Regel ohne große Ankündigung. Hinzu kommt, dass die Prüfer bei Verstößen schmerzliche Abzüge von den EU-Prämienzahlungen veranlassen. Basis für das Vorgehen bei CC-Kontrollen ist die Reform der EU-Agrarpolitik. Seither sind Direktzahlungen der 1. Säule – z. B. Flächenprämien – an die Einhaltung fachrechtlicher Vorgaben in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Gesundheit von Mensch, Tier und Natur geknüpft. Für diese Verknüpfung steht der Begriff Cross Compliance. Die CC-Vorgaben gelten seit 2007 für alle flächen- und tierbezogenen Prämien. Für die Veranlassung einer CC-Kontrolle ist die Veterinärverwaltung des Landwirtschaftsministeriums der Bundesländer zuständig. Die Auswahl der Prüf-Betriebe erfolgt dabei nach vier Gesichtspunkten: Vom Gesetz her bedarf eine CC-Prüfung keiner vorherigen Ankündigung. In der Regel melden sich die Prüfer aber zuvor an. So stellen sie z. B. sicher, dass der Betriebsleiter vor Ort ist. Die Ankündigung erfolgt jedoch meist sehr kurzfristig, sprich 24 Stunden vor der Prüfung. Im Bereich Tierhaltung bzw. Tierschutz übernehmen die Veterinärämter der Landkreise die CC-Kontrollen vor Ort. Hierbei gilt das Vier-Augen-Prinzip. Das heißt: Die Prüfung erfolgt durch mindestens zwei Personen, die zusammen alle relevanten Punkte kontrollieren. Eine CC-Prüfung erstreckt sich somit über etwa drei bis vier Stunden. Bei den Kontrollen im Stall orientieren sich die Prüfer an den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung. Das konkrete Vorgehen regelt der CC-Prüfleitfaden für Schweine. Erfahrungsgemäß achten die Prüfer vor allem auf folgende Punkte: Wird bei der CC-Kontrolle ein Verstoß festgestellt,...