Entspanntes Liegen auch im Kastenstand

Über 1 000 Fotos zeigen, wie Sauen im Kastenstand sowie in der Gruppenbucht liegen. Es gibt keine Hinweise, breitere Besamungsstände einzufordern.

Die Breite von Besamungsständen steht gegenwärtig in der Diskussion. Nach der EU-Richtlinie 2008/120/EG müssen alle Sauen einen angemessen großen Lie­gebereich haben. Alle Tiere müssen gleichzeitig liegen können. Nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen Kastenstände so beschaffen sein, dass die Schweine sich nicht verletzen können und jedes Schwein un­­gehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann.

Neue Auslegungen

In den Ausführungshinweisen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden Details beschrieben. Die Anforderungen werden erfüllt, wenn Kastenstände im Besamungszentrum mindestens wie folgt beschaffen sind:

  • für Jungsauen und „kleinere“ Sauen 1,30 m2 (200 cm x 65 cm lichte Breite),
  • für Sauen 1,40 m2 (200 cm x 70 cm lichte Breite).
  • Die Standlänge, gemessen ab Hinterkante Trog, muss mindestens 200 cm betragen.
  • Bei hochgelegtem Trog kann die Länge ab Hinterkante Trog auf bis zu 180 cm reduziert werden, sofern die Sau ihre Schnauze ungehindert unter den Trog schieben und trotzdem ungehindert Futter aufnehmen kann.
  • Mindestens 50 % der Kastenstände müssen für ältere, größere Sauen ausgelegt sein.

Diese Maße des Besamungsstandes galten bislang als tiergerecht und praxistauglich. Neuerdings gibt es aber in einzelnen Bundesländern und darüber hinaus in einzelnen Landkreisen veterinärbehördliche Auslegungen, wonach die Stände breiter sein und Alter sowie Genotyp berücksichtigen sollen.

In Thüringen werden z. B. Kastenstände gefordert, deren lichte Breite sich an der Schulterhöhe der Sauen orientiert. Standbreiten von 65 bzw. 70 cm werden nur noch für Tiere mit 70 bzw. 80 cm Schulterhöhe toleriert. Größere Sauen bis 90 cm sollen in 75 cm breiten Ständen und Sauen mit Schulterhöhen von bis zu 100 cm sogar in 85 cm breiten Ständen gehalten werden.

Das betrifft alle Betriebe und es bleibt die rechtliche Unsicherheit, welche Maße von den Behörden zukünftig gefordert werden. Für Betriebe, die in moderne Haltungstechnik investieren wollen, kommt das einem Baustopp gleich, da die betreffenden Veterinär-ämter keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu den Maßen erteilen.

70 cm Standbreite ist Praxis

Das Problem zu breiter Stände besteht darin, dass sich Sauen, insbesondere jüngere Sauen, drehen – und zwar über eine „Rolle vorwärts“. Damit können tierschutzrelevante Verletzungen einhergehen. Darin sind sich die Fachleute einig. In der Folge kommt es...