Mitunter sind Landwirte verpflichtet, schwer erkrankte Tiere zu töten. Es geht darum, weiteres Leid zu vermeiden.
Heinrich Niggemeyer, SUS
Jeder Landwirt weiß, dass lebensschwache oder verletzte Tiere anfallen können. Je nach Produktionsstufe, Herkunft und Management treten diese Fälle unterschiedlich häufig ein. Letztlich sind Sie als Halter verantwortlich, dass diese Tiere nicht unnötig leiden und gegebenenfalls erlöst werden. Die Entscheidung ist für jeden Einzelfall zu treffen und sie darf nicht allein auf wirtschaftlichen Gründen beruhen. Das Tierschutzgesetz erlaubt die Tötung von Tieren nur, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.
Das ist zu beachten
- Qualifikation: Für die Nottötung sind entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig. Grundsätzlich hat ein Schweinehalter, der den Lehrberuf Tier- oder Landwirt erfolgreich abgeschlossen hat, die erforderliche Sachkenntnis. Alternativ können Sie einen Lehrgang besuchen. Dies ist auch dann ratsam, wenn Sie die Kenntnisse auffrischen möchten. Auch sollten Sie die Bedienungsanleitungen sowie Sicherheitshinweise der eingesetzten Betäubungs- und Tötungsverfahren lesen und entsprechend beachten.
- Qualifikation: Für die Nottötung sind entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig. Grundsätzlich hat ein Schweinehalter, der den Lehrberuf Tier- oder Landwirt erfolgreich abgeschlossen hat, die erforderliche Sachkenntnis. Alternativ können Sie einen Lehrgang besuchen. Dies ist auch dann ratsam, wenn Sie die Kenntnisse auffrischen möchten. Auch sollten Sie die Bedienungsanleitungen sowie Sicherheitshinweise der eingesetzten Betäubungs- und Tötungsverfahren lesen und entsprechend beachten.
- Einzelfallbetrachtung: Es gibt verschiedene Gründe, die eine Nottötung rechtfertigen. Dies trifft auf nicht überlebensfähige Ferkel zu. Das sind Neugeborene, die mit einer Anomalie wie Afterlosigkeit zur Welt kommen oder deren Zustand durch Untergewicht, Untertemperatur und fehlenden Saugreflex gekennzeichnet ist.
Ein Grund liegt auch vor, wenn das Tier an einer schweren Krankheit leidet, die nicht geheilt werden kann. So können z.B. Infektionskrankheiten Schäden an Organen hervorrufen, die irreversibel sind. Oder chronische Erkrankungen führen zum Kümmern.
Auch verletzte, stark an nicht behebbaren Schmerzen leidende Tiere sollten Sie erlösen. Solche Verletzungen entstehen z.B. durch Knochenbrüche oder Lähmungen nach massivem Schwanzbeißen.
Auch verletzte, stark an nicht behebbaren Schmerzen leidende Tiere sollten Sie erlösen. Solche Verletzungen entstehen z.B. durch Knochenbrüche oder Lähmungen nach massivem Schwanzbeißen.
- Einschläfern: In einigen Fällen ist es ratsam, das Nottöten dem Tierarzt zu überlassen. Dieser darf die medikamentöse Euthanasie durchführen. Ihm stehen Präparate mit dem Wirkstoff Pentobarbital sowie ein Kombinationspräparat zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit ist die Anästhesie mit Ketamin und Azaperon mit nachfolgender Applikation von T61. Die medikamentöse Euthanasie minimiert die Stressbelastung der Tiere. Dem stehen allerdings Kosten inklusive des tierärztlichen Honorars gegenüber.
- Kopfschlag: Bei Ferkeln unter 5 kg Lebendgewicht wird derzeit häufig der stumpfe Schlag auf den Kopf durchgeführt, um es zu betäuben. Diese kostengünstige Methode bereitet vielen Be-triebsleitern oder Mitarbeitern mentale Probleme. Denn der Kopfschlag muss intensiv genug sein, um schwerwiegende Gehirnschäden hervorzurufen.
Dies würden Sie auch mit dem Schlag des Tieres auf eine Kante erreichen. Doch dies ist nicht erlaubt. Vielmehr muss das Schlaggerät zum Tier geführt werden. War die Betäubung erfolgreich, erfolgt die Entblutung des Ferkels mittels Kehlschnitt. Um das Blut aufzufangen, legen Sie das Ferkel am besten in eine Wanne.
Dies würden Sie auch mit dem Schlag des Tieres auf eine Kante erreichen. Doch dies ist nicht erlaubt. Vielmehr muss das Schlaggerät zum Tier geführt werden. War die Betäubung erfolgreich, erfolgt die Entblutung des Ferkels mittels Kehlschnitt. Um das Blut aufzufangen, legen Sie das Ferkel am besten in eine Wanne.
- Bolzenschuss: Um Ferkel über 5 kg, Mastschweine oder Sauen notzutöten, kommt u.a. der Bolzenschuss mit Entbluten oder Knochenmarkzerstörung infrage. Je nach Größe des Tieres wird der Bolzenschussapparat mit unterschiedlich starken Kartuschen geladen.
Wichtig ist, dass Sie das Gerät immer nach Gebrauchsanweisung ein- und an der richtigen Stelle ansetzen. Dabei ist gedanklich eine Linie zwischen den zwei Augen zu ziehen und der Apparat mittig 1 bis 2 cm oberhalb dieser Linie zu platzieren. Der Bolzenschuss dringt in das Gehirn ein und das Schwein bricht zusammen. Es muss dann per Bruststich oder Rückenmarkzerstörung getötet werden. Bei Letzterem wird ein Stab aus Kunststoff in das Bolzenschussloch eingeführt. Hierdurch wird das Mittel- und Kleinhirn sowie Anfänge des Rückenmarks zerstört.
- Kohlendioxid: CO2 wird schnell über die Atemwege aufgenommen. Wird ein Gasgemisch aus 80 % CO2 verwendet, führt es bereits nach 10 bis 20 Sekunden zum Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit. Um den sicheren Tod herbeizuführen, sollte das Tier mindestens zehn Minuten der CO2-Atmosphäre ausgesetzt sein.
Dieser Methode bedienen sich bereits größere Sauenanlagen, die entsprechende Boxen für die nicht überlebensfähigen Saugferkel einsetzen. Zur Reduzierung der Belastung vor der CO2-Narkose wird eine Injektion mit Azaperon (Stressnil) empfohlen. Die Box zur CO2-Tötung sollte gasdicht und mit einem Sichtfenster ausgestattet sein.
Dieser Methode bedienen sich bereits größere Sauenanlagen, die entsprechende Boxen für die nicht überlebensfähigen Saugferkel einsetzen. Zur Reduzierung der Belastung vor der CO2-Narkose wird eine Injektion mit Azaperon (Stressnil) empfohlen. Die Box zur CO2-Tötung sollte gasdicht und mit einem Sichtfenster ausgestattet sein.
- Strom: Neben dem Bolzenschuss ist bei größeren Tieren die Elektrozange das Mittel der Wahl. Diese Methode wird in kleineren Schlachthöfen angewendet. Beim Kauf einer solchen Zange ist darauf zu achten, dass das Gerät zugelassen und mit einem ausreichend starken Transformator ausgestattet ist.
Zur Durchführung: Die Elektrozange wird von hinten beidseitig direkt unterhalb der Ohren angesetzt. Der Strom muss mindestens acht Sekunden lang fließen. Das heißt, dass man dem Tier mit der Zange folgen muss, wenn es zusammenbricht. Zum Herbeiführen des Todes wird die Zange am Tierkörper im Bereich des Herzens angesetzt. Oder die kurzfristige Starre wird zum Töten durch Entbluten durch einen Bruststich genutzt.
Wir halten fest
Die Entscheidung zur Nottötung muss rechtzeitig getroffen werden, damit keine länger anhaltenden, erheblichen Schmerzen oder Leiden entstehen. Je nach Alter und Gewicht der Tiere bedient man sich unterschiedlicher Betäubungs- und Tötungsmethoden. Bei Ferkeln unter 5 kg wird oft der Kopfschlag mit anschließendem Entbluten angewendet. Bei schweren Tieren ist der Bolzenschuss das Mittel der Wahl. Die medikamentöse Euthanasie ist dem Tierarzt vorbehalten.