Schweine vom Leid erlösen

Mitunter sind Landwirte verpflichtet, schwer erkrankte Tiere zu töten. Es geht darum, weiteres Leid zu vermeiden.

Heinrich Niggemeyer, SUS

Jeder Landwirt weiß, dass lebensschwache oder verletzte Tiere anfallen können. Je nach Produktionsstufe, Herkunft und Management treten diese Fälle unterschiedlich häufig ein. Letztlich sind Sie als Halter verantwortlich, dass diese Tiere nicht unnötig leiden und gegebenenfalls erlöst werden. Die Entscheidung ist für jeden Einzelfall zu treffen und sie darf nicht allein auf wirtschaftlichen Gründen beruhen. Das Tierschutzgesetz erlaubt die Tötung von Tieren nur, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.

Das ist zu beachten

  • Qualifikation: Für die Nottötung sind entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig. Grundsätzlich hat ein Schweinehalter, der den Lehrberuf Tier- oder Landwirt erfolgreich abgeschlossen hat, die erforderliche Sachkenntnis. Alternativ können Sie einen Lehrgang besuchen. Dies ist auch dann ratsam, wenn Sie die Kenntnisse auffrischen möchten. Auch sollten Sie die Bedienungsanleitungen sowie Sicherheitshinweise der eingesetzten Betäubungs- und Tötungsverfahren lesen und entsprechend beachten.
  • Qualifikation: Für die Nottötung sind entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig. Grundsätzlich hat ein Schweinehalter, der den Lehrberuf Tier- oder Landwirt erfolgreich abgeschlossen hat, die erforderliche Sachkenntnis. Alternativ können Sie einen Lehrgang besuchen. Dies ist auch dann ratsam, wenn Sie die Kenntnisse auffrischen möchten. Auch sollten Sie die Bedienungsanleitungen sowie Sicherheitshinweise der eingesetzten Betäubungs- und Tötungsverfahren lesen und entsprechend beachten.
  • Einzelfallbetrachtung: Es gibt verschiedene Gründe, die eine Nottötung rechtfertigen. Dies trifft auf nicht überlebensfähige Ferkel zu. Das sind Neugeborene, die mit einer Anomalie wie Afterlosigkeit zur Welt kommen oder deren Zustand durch Untergewicht, Untertemperatur und fehlenden Saugreflex gekennzeichnet ist.

Ein Grund liegt auch vor, wenn das Tier an einer schweren Krankheit leidet, die nicht geheilt werden kann. So können z.B....