Beim Bau eines Güllebehälters drohen neue Auflagen. Der Gesetzgeber arbeitet derzeit an neuen Umweltauflagen, die auch die Güllelagerung betreffen könnten. Es handelt sich dabei um die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS), die derzeit als Entwurf vorliegt und die sich ausdrücklich auch auf JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle-, Silagesickersaft-Anlagen) bezieht. Die Verordnung beinhaltet Vorgaben für die bauliche und technische Ausführung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Künftig soll jeder Betreiber einer JGS-Anlage eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs-, Notfallplan- und Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr erstellen müssen. In der weiteren Zone von Schutzgebieten sollen nur noch Anlagen errichtet werden dürfen, die mit einem Auffangraum oder doppelwandig und mit einem Leckanzeigegerät ausgestattet sind. Behälter aus Holz wären zukünftig unzulässig, Güllekeller grundsätzlich mit Flächenabdichtungsfolie und Ringdrainage auszustatten. Rohrdurchführungen durch Wände sollen verboten werden und alle Rohre müssen druckfest ausgeführt sein. Vor Inbetriebnahme und spätestens alle zehn Jahre sollen die Anlagen durch einen Fachbetrieb oder einen Sachverständigen auf ihre Dichtigkeit hin geprüft werden. Noch handelt es sich zwar um einen Entwurf und es ist noch nicht klar, ob er in dieser Form rechtskräftig wird. Unabhängig davon ist aber abzusehen, dass die Anforderungen an JGS-Anlagen weiter steigen und die Kosten so weiter nach oben geschraubt werden. Peter Spandau, LWK NRW