Ende des Jahres müssen alle Wartesauen in Gruppen stehen. Was ist konkret gefordert? Wann lohnt sich die Umrüstung vorhandener KastenständeFür viele Ferkelerzeuger ist 2012 das Jahr der Entscheidung. Wer als Sauenhalter eine Zukunft haben will, muss ab 2013 verschärfte Haltungsauflagen erfüllen. Denn dann endet die Übergangsfrist der seit 2006 gülti-gen Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung. Der gravierendste Punkt ist die Gruppenhaltung tragender Sauen. Wegen der schlechten Ferkelpreise haben etliche Betriebe die Umstellung auf die Gruppenhaltung hinausgeschoben. Jetzt gibt es jedoch keinen Spielraum mehr! Schon in wenigen Monaten müssen alle Sauen ab der fünften Woche nach dem Belegen bis eine Woche vor dem Abferkeln in Gruppen laufen. Viele Praktiker streben bei der Umstellung auf die Gruppenhaltung möglichst kostengünstige Lösungen an. Denn trotz zusätzlicher Investitionen können nicht mehr Sauen gehalten werden. Doch Vorsicht: Gruppenhaltung bedeutet nicht nur, dass sich die Sauen frei bewegen können! So hat der Gesetzgeber zusätzlich Auflagen verankert, die insbesondere das Platzangebot der tragenden Sauen betreffen. Wichtig ist auch, dass die Gruppenhaltung funktioniert. So geht der Schuss nach hinten los, wenn die Umbaulösung zwar günstig war, aber die Fruchtbarkeit in den Keller geht, weil z. B. vermehrt Rangkämpfe auftreten. Fakt ist: Ob sich die vorhandenen Kastenstände mit vertretbarem Aufwand für eine praktikable Gruppenhaltung umrüsten lassen, lässt sich nur einzelbetrieblich entscheiden. Hierzu sollte der Betriebsleiter die wichtigen Knackpunkte der neue Haltungsvorgaben im Stall systematisch durchgehen: ➜ Passt die Standbreite? Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Kastenstände bereit genug sind. Relevant ist dabei das lichte Maß. Das heißt: Wie viel Platz steht den Sauen effektiv zwischen den Seitenwänden des Standes zur Verfügung? Die Haltungs-Verordnung enthält hierzu keine konkreten Vorgaben. In ihren Ausführungshinweisen haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen jedoch ein lichtes Maß von 70 cm für Altsauen verankert. Bei Jungsauen kann die Breite auf 65 cm reduziert sein. Wobei mindestens 50 % der Stände für Altsauen bereitzustellen sind. ➜ Sind Laufgänge breit genug? Das zweite wichtige Kriterium ist die Breite des Laufganges hinter den Boxen. Laut Verordnung muss der Laufgang bei einreihiger Aufstallung mindestens 1,60 m und bei zweireihiger Aufstallung mindestens 2 m breit sein. Die Übergangsfrist endet in diesem Punkt erst 2018. Dennoch wird die Breite der Laufgänge in der Praxis oft zum Problem. Denn Bauberater empfehlen für eine funktionssichere Gruppenhaltung bei einreihigen Systemen mindestens 2 m, bei zweireihiger Aufstallung mindestens 2,60 m, besser 3 m breite Laufgänge. Bei engeren Gängen können die individuellen Ausweichdistanzen der Sauen zu gering sein. Rangkämpfe und Verletzungen sind dann vorprogrammiert. ➜ Reicht das Platzangebot? Ein weiterer Knackpunkt sind die höheren Vorgaben zum Platzangebot. So müssen tragenden Sauen in typischen Gruppen mit 6 bis 39 Tieren künftig mindestens 2,25 m2 Buchtenfläche zur Verfügung stehen. Bei größeren Gruppen oder Jungsauen kann das Platzangebot je Sau kleiner sein (siehe Übersicht 1). In vielen Altgebäuden werden die Flächenvorgaben bei vorhandener Sauenzahl nicht erreicht. Hinzu kommt: Stallbauexperten halten die gesetzlichen Platzvorgaben je nach Aufstallungs- bzw. Fütterungsvarianten für zu knapp bemessen. So sollte man z. B. bei 40er-Gruppen an der Abrufstaion mindestens 2,3 m2 pro Sau vorhalten, um die Ruhe in der Gruppe zu erhalten. Neben dem Platzangebot ist in der Verordnung auch ein gewisser Anteil von Liegeflächen mit einem maximalen Perforationsgrad von 15 % verankert. Dieser bereitet in der Praxis jedoch keine Probleme, da moderne Spaltenböden meist einen geringeren Schlitzanteil aufweisen, sofern 20 mm Schlitzweite nicht überschritten werden. Breitere Spaltenschlitze sind bei Sauen ab 2013 ohnehin verboten! ➜ Sind die Türen zulässig? Als nächstes sollte der Betriebsleiter die Türen des Kastenstandes unter die Lupe nehmen. Laut Verordnung genügt es, wenn die Türen im geöffneten Zustand arretiert werden bzw. die Sauen die Türen frei aufschieben können. Auch der Ausbau der Türen ist denkbar. Wichtig ist, dass jede Sau den Kastenstand jederzeit frei verlassen kann. Systeme, bei denen jeweils nur eine Sau einer Gruppe Auslauf hat, sind somit nicht zulässig. Das vorübergehende Festsetzen der Sauen für eine Behandlung ist erlaubt. Neben den gesetzlichen Vorgaben gilt es zu bedenken, dass ein geöffneter Kastenstand die Funktionssicherheit der Wartesauenhaltung gefährdet. So steigt das Risiko für Rangkämpfe und Verletzungen, wenn z. B. beim Fressen eine zweite Sau in den Kastenstand drängt. Je nach Größe und Homogenität der Sauengruppe kommt man daher nicht umhin, die Kastenstände mit einem Türmechnismus nachzurüsten, welchen die Sauen selbst bedienen können und der sie beim Fressen schützt. Insgesamt wird deutlich, dass die neuen Haltungsauflagen eine Fülle zusätzlicher Hürden mit sich bringen. Vor allem in älteren Warteställen wird es vielfach sehr schwierig, alle Vorgaben rund um die Gruppenhaltung mit vertretbaren Kosten zu realisieren. Insbesondere größere Betrieben wollen die Umsetzung der neuen Haltungsauflagen daher in den nächsten Wachstumsschritt einbinden. In diesem Fall wird ein neuer Wartestall mit Gruppenhaltung gebaut. Der alte Wartestall kann für die Erweiterung der Kapazitäten im Deckzentrum dienen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Kastenstände breit genug sind bzw. angepasst werden können. Bei älteren Kastenständen oder ungünstigen Abteilmaßen besteht auch die Möglichkeit, in vorhandenen Warteställen gruppenuntaugliche oder kranke Sauen unterzubringen. Denn für diese Tiere sollte man immerhin 5 bis 10 % Reserveplätze einplanen. Bei dieser Lösung müssen die Kastenstände allerdings komplett ausgebaut werden. So müssen laut Verordnung gruppenuntaugliche Sauen in Buchten gehalten werden, in denen sie sich umdrehen können. Hier stehen Buchten mit 1,40 bis 2,0 m Breite und 2,0 m Länge zur Diskussion. Ist die Umnutzung des Wartestalls nicht möglich, rückt der Umbau der Kastenstände in den Mittelpunkt der Planung. Dabei ist klar: Wer Kastenstände gruppentauglich machen will, muss einen erheblichen Aufwand und Kompromisse in Kauf nehmen. Denn insbesondere in älteren Warteställen sind die Laufgänge mit 1,40 m oft wesentlich schmaler als die künftigen Vorgaben. Zudem ist die Grundfläche in der Regel zu gering, um alle Sauen in Gruppenhaltung Verordnungs-konform unterbringen zu können. Welche der Umbau-Varianten infrage kommt, hängt zudem vom Alter der Kastenstände ab. Sind die Stände noch relativ neu, kann es sinnvoll sein, diese in das Gruppenhaltungssystem einzubinden. Eine Möglichkeit ist, die Kastenstände als reine Fress-Stände zu nutzen. Hierzu werden die Türen entfernt bzw. arretiert. Um die notwendige Laufgangbreite zu erzielen, muss bei Bedarf ein Teil der Fress-Stände gekürzt werden. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass für reine Fress-Stände nicht die neuen Breitenvorgaben greifen. Das heißt: Auch wenn die Fress-Stände z. B. nur 65 cm breit sind, ist dies zulässig. Voraussetzung ist natürlich, dass die Tiere damit klarkommen. Die Sache hat allerdings auch einen Haken. Denn die Grundfläche der Fress-Stände gilt nicht als Liegefläche. Diese muss dann außerhalb der Fress-Stände nachgewiesen werden. Das heißt, bei klein bemessenen Warteabteilen muss die Sauenzahl dann doch verringert oder zusätzliche Lauf- und Liegeflächen geschaffen werden. Dies kann z. B. in Form einer eingestreuten oder teilperforierten Liegefläche in einem Anbau erfolgen. Die Kosten für diese Umbaulösung betragen je nach Ausgangslage etwa 800 € je Sau. Eine weitere Variante, die Kastenstände zumindest teilweise weiter zu nutzen, ist der Einsatz als Fressplatz-Teiler. Hierzu werden die Stände auf eine Länge von etwa 50 cm gekürzt. Dies hat auch den Vorteil, dass selbst ältere Ställe eine ausreichende Laufgang-Breite erreichen. Nachteilig ist allerdings der geringe Schutz der Tiere beim Fressen. Das heißt, man benötigt ein Fütterungssystem wie die Dribbelfütterung, welche die Tiere durch eine langsame Futterfreigabe am Trog fixiert. Je nach Ausgangssituation kann der gesetzliche Platzanspruch durch eine leichte Abstockung der Sauen oder durch den Anbau einer kleinen Liegehalle sichergestellt werden. Die Umbaukosten betragen rund 600 €/Sau. Etwas teurer wird es, wenn sich die weitere Verwendung der Kastenstände aufgrund ihres Alters bzw. Verschleißes nicht mehr lohnt. In diesem Fall werden die Kastenstände komplett ausgebaut und das Abteil mit einem Gruppenhaltungssystem neu geplant. Eine Möglichkeit ist der Einbau von Abrufstationen. Dieses System bietet auch bei kleineren oder verwinkelten Warteabteilen eine relativ hohe Flexibilität. Für die Unterbringung der Abrufstationen bietet sich ein Anbau mit Vollspaltenboden an. Dieser trägt gleichzeitig zur notwendigen Erhöhung der Buchtenfläche bei. Im vorhandenen Wartebereich können die Liegekessel angeordnet werden. Hierzu bietet sich der planbefestigte Bereich an, der ehemals unter dem Trog bzw. im vorderen Bereich der Kastenstände zu finden war. Die Umbaukosten beziffern sich auf etwa 850 € je Sau. Ab 2013 ist die Gruppenhaltung für tragende Sauen Pflicht. Zudem gelten neue Auflagen für die Breite der Kastenstände, der Laufgänge sowie dem Platzangebot. Der Umbau vorhandener Kastenstände ist daher aufwändig und oft mit Kompromissen verbunden. Je nach Ausgangssituation ist mit Kosten von 600 bis mehr als 1 200 €/Sau zu rechnen. Im Idealfall erfolgt die Umsetzung der Gruppenhaltung daher im Zuge eines betrieblichen Wachstumsschritts. So kann der vorhandene Wartestall flexibel als Deck- und Reserveabteil für gruppenuntaugliche Sauen umgenutzt werden. Vorgaben gründlich prüfen Umnutzung zum Deck- oder Reserve-Abteil Alte Kastenstände nutzen? Umbau zum Fressplatz-Teiler Fazit -Fred Schnippe, SUS-Redaktion-