Seit kurzem sind die neuen Formeln für die AutoFOM-Klassifizierung bekannt. Welche Herkünfte profitieren von der bevorstehenden Umstellung? Das Max-Rubner-Institut in Kulmbach hat im letzten Jahr neue Schätzformeln für die AutoFOM-Klassifizierung entwickelt. Sie durchlaufen zurzeit das Zulassungsverfahren der EU. Mit der Umsetzung in die nationale Verordnung ist nach der Sommerpause zu rechnen. So bleibt der Schlachtbranche, Produktionsstufe und Beratung nur wenig Zeit, sich auf die neue Berechnungsgrundlage einzustellen. Unter anderem stellt sich die Frage, welche Herkünfte und Rassenkombinationen künftig besser und welche schlechter abschneiden. Mit dieser Frage hat sich die Landwirtschaftskammer NRW intensiv auseinandergesetzt. Für die Auswertung standen Daten aus dem IX. Warentest für Mastferkel auf Haus Düsse zur Verfügung. Hieran nahmen die Herkünfte BHZP, Danzucht, Hülsenberger, JSR, LRS (jetzt SZV), PIC und Topigs teil. Auf der Vaterseite wurden jeweils Piétraineber eingesetzt. Von den insgesamt 711 geprüften Tieren standen 655 Datensätze mit allen Einzelmesswerten zur Verfügung. Teilstückbewertung nach neuen Formeln Nach neuer Berechnungsgrundlage wird bei den Warentest-Tieren das Teilstück Schinken um rund 0,1 kg niedriger und das Teilstück Lachs um rund 0,14 kg schwerer geschätzt (Übersicht 1). Deutlich ist auch der Unterschied bei der Schulter mit plus 0,6 kg. Beim Bauch führen die neuen Formeln sogar zu knapp 1 kg niedrigeren Gewichten. Auch beim Bauch- und Muskelfleisch-anteil kommt es zu großen Veränderungen. So fällt der Bauchfleischanteil dank der neuen Schätzformeln um 4,3 %-Punkte und der Muskelfleischanteil um 1,1 %-Punkte höher aus als nach alter Berechnungsgrundlage. In Übersicht 2 sind die Ergebnisse zu den sieben Einzelherkünften aufgeführt. Hier zeigen sich überwiegend die erwarteten Tendenzen. Lediglich bei der Herkunft LRS bringen die neuen Formeln tendenziell höhere Schinkengewichte (+ 0,03 kg), während bei allen anderen Herkünften leichtere Schinken berechnet werden. Der mit den neuen Formeln berechnete Muskelfleischanteil fällt um 0,9 % (Danzucht) bis 1,4 % (LRS, PIC) höher aus. Beim Bauchfleischanteil beträgt die Differenz zwischen alter und neuer Teilstückbewertung 3,99 % (Hülsenberger) bis 4,57 % (BHZP) zugunsten der neuen Berechnungsgrundlage. Schlachterlöse neu kalkuliert In einem weiteren Schritt wurde der Einfluss auf die Indexpunkte je kg Schlachtgewicht bzw. den Schlachterlös ermittelt. Dabei wurden die Teilstückergebnisse für die sieben Herkünfte nach alter und neuer Rechenmethodik mit der zurzeit einheitlich angewandten AutoFOM-Maske der Westfleisch bewertet, wobei zunächst die Systemgrenzen nicht berücksichtigt wurden. Daraus ergaben sich Minder- bzw. Mehrerlöse nach neuer Berechnungsgrundlage. Während die Herkunft Danzucht 0,36 € je Schwein verliert, können die anderen sechs Herkünfte profitieren. So beträgt der Mehrerlös für die Herkunft LRS exakt 1,02 € je Schwein und ist damit am höchsten. Es folgen die Herkünfte Topigs mit +0,48 € und JSR mit +0,33 € je Schwein (Übersicht 3). Die Auswirkungen der neuen AutoFOM-Formeln auf das Merkmal „Indexpunkte je kg Schlachtgewicht“ bzw. Erlös je Schwein sind allerdings zu gering, um die bisherige Rangierung der Herkünfte in puncto Schlachtkörperqualität gravierend zu ändern. So verschiebt sich die Rangfolge bei Anwendung der neuen Methode im Vergleich zur bisherigen überwiegend nur um einen Platz. Nur die Herkunft LRS erreicht eine deutlich bessere Platzierung. Die Verbesserung des LRS vom Rang 5 auf Rang 2 im Merkmal „Indexpunkte je kg Schlachtgewicht“ (Übersicht 4) ist in der Summe der einzelnen geringfügig günstigeren Abweichungen in den einzelnen Teilstücken begründet. Bemerkenswert sind in einem zweiten Schritt die Auswirkungen der neuen AutoFOM-Methodik, wenn die zahlreichen Systemgrenzen im Abrechnungsmodell berücksichtigt werden. Mit Ausnahme von LRS und Topigs erfahren alle Herkünfte mit den neuen Teilstückwerten einen Erlösnachteil von bis zu 1,44 € je Schwein (Mittel: - 0,67 € je Schwein). Dieser deutliche Effekt der Systemgrenzen ist damit zu erklären, dass die Warentesttiere bei dem mittleren Schlachtgewicht von 94,3 kg im Mit-tel den Schwellenwert von 14 kg Bauch nicht erreichen. Nur Topigs liegt mit 14,25 kg Bauchgewicht leicht über der Schwelle. In der Konsequenz werden Bäuche unter 14 kg nach dem geltenden AutoFOM-Abrechnungsmodell pauschal nur mit dem Faktor 0,7 gewichtet. Auch bleiben die zum Teil hohen Bauchfleischanteile ohne Berücksichtigung, was letztlich gravierende Auswirkungen auf den Schlachterlös hat. Schlussfolgerungen Die neuen AutoFOM-Formeln führen bei den Warentesttieren zu etwas niedrigeren Schinken- und etwas höheren Lachsgewichten. Die Schulter wird deutlich schwerer und der Bauch erheblich leichter geschätzt. Es werden nahezu 4 % höhere Bauchfleischanteile und über 1 %-Punkt mehr Muskelfleisch ermittelt. In der Rangfolge der Herkünfte in den Merkmalen „Indexpunkte je kg Schlachtgewicht mit und ohne Systemgrenzen“ tauschen einzelne Herkünfte im Mittel maximal einen Platz. Lediglich beim LRS (SZV) addieren sich die günstigeren Abweichungen insgesamt zu einer deutlicheren Rangverbesserung. Die Warentest-Ergebnisse zeigen, dass die neue Berechnungsgrundlage eine Anpassung der Abrechnungsmodelle erforderlich macht, da insbesondere die im Mittel um 1 kg leichteren Bäuche zu einer ungerechtfertigten Maßregelung dieser Tiere führen.