Backhaus erläutert strengere Düngeverordnung

Die von den Bundesländern beschlossene Auslegung der Düngeverordnung, wonach die Einarbeitung organischer Dünger zur Verringerung der Ammoniakemissionen spätestens vier Stunden nach der Ausbringung erfolgt sein muss, hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) vergangene Woche erläutert. "Die Minderung von Emissionen ist ein wichtiges Ziel zur Luftreinhaltung und damit zur Eindämmung des Klimawandels", betonte Backhaus. Vor diesem Hintergrund sei eine Präzisierung der Vollzugshinweise zur Einbringung von Gülle und Gärresten unbedingt notwendig.

Wie Backhaus berichtete, kann bei einer direkten Einarbeitung die Ammoniakkonzentration um etwa 90 % gegenüber der Breitverteilung reduziert werden. Bei einer Einarbeitung nach vier Stunden betrage die Minderung der Ammoniakemissionen noch 48 %. "Die Reduzierung der Emissionen aus der Gülle- und Gärrestdüngung ist ein entscheidender Beitrag, um die Obergrenze für Ammoniakemissionen einzuhalten", unterstrich Backhaus. Die EG-Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen lege unter anderem fest, dass Deutschland eine jährliche Obergrenze von 550 kt Ammoniak nicht überschreiten dürfe. (AgE)