EU-Parlament: Klare Absage an Klonfleisch

Der EU-Umweltausschuss hat einen umstrittenen Gesetzentwurf zur Vermarktung von sog. Klonfleisch abgelehnt.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf sah vor, die Milch von geklonten Tieren und das Fleisch von ihren Nachfahren nach demselben Verfahren wie andere neuartige Lebensmittel zuzulassen.

Der Ausschuss fordert nun stattdessen ein ausdrückliches Import- und Handelsverbot für Lebensmittel aus Fleisch von Klontieren und deren Nachkommen. Zudem sprach er sich dafür aus, diese Frage in einem separaten Gesetz zu regeln und von dem Komplex der neuartigen Lebensmittel abzukoppeln.

Die Europaabgeordneten gehen damit auf Konfrontation zu den Mitgliedsstaaten. Diese hatten sich im vergangenen Sommer für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen, um die Zulassung von "Klonprodukten" überhaupt zu regeln. Denn ohne Verfahren könnten diese bisher unkontrolliert verkauft werden.

Allerdings würde die Umsetzung der Pläne von Kommission und Staaten den Weg für den Verkauf von Milch geklonter Tiere oder dem Fleisch der Nachkommen frei machen. Denn die Verordnung erlaubt Verbote von Produkten nur, wenn sie der Gesundheit schaden. Das aber ist nach einer Einschätzung der zuständigen EU-Lebensmittelbehörde EFSA bei "Klonprodukten" nicht der Fall. Eine abschließende Parlamentsabstimmung zum Thema ist im Juli geplant.

Weltweit gibt es vermutlich rund 1.500 geklonte Schweine. Ob in Supermärkten schon Fleisch der Nachkommen geklonter Tiere etwa aus den USA liegt, ist nach Einschätzung des deutschen Landwirtschaftsministeriums unbekannt.