Kastration: Positionspapier zur Lokalanästhesie

Mehrere wissenschaftliche Einrichtungen, Beratungsorganisationen sowie Unternehmen und Organisationen aus der Veterinärmedizin und Landwirtschaft haben ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel „Lokalanästhesie zur wirksamen lokalen Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration“ veröffentlicht. In diesem fordern die Unterzeichner konkrete Maßnahmen, um die Lokalanästhesie zur wirksamen Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration als Alternative voranzutreiben.
Ein gemeinsamer Standpunkt in dem Positionspapier beinhaltet auch eine Indikationserweiterung von Procain für die Lokalanästhesie. Eine damit mögliche Anwendung durch den Landwirt würde die Umsetzung in der Praxis erheblich erleichtern. Ziel ist es, bis Ende 2018 eine umsetzbare Lösung für das Verfahren der Lokalanästhesie zu realisieren. Sollte dies nicht gelingen, betonen die Verfasser des Positionspapiers, müssten rechtzeitig Schritte für Übergangslösungen eingeleitet werden. Ansonsten wird erwartet, dass es mit dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 zu einer massiven Strukturveränderung in der Schweinehaltung kommt. Denn die bisher zugelassenen Verfahren sind insbesondere für kleinere Sauenbetriebe zu teuer und wenig praxisgerecht.Außerdem sind sich alle Beteiligten einig, dass die neuen Standards zur Vermeidung der betäubungslosen Kastration auch von ausländischen Betrieben, die Tiere nach Deutschland liefern, erfüllt werden müssen. „Für Lieferanten ins QS-System wird der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten“, erläutert Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer von QS und einer der Unterzeichner des Positionspapieres. „Das heißt: Auch Sauenhalter im Ausland, die ihre Tiere an Schweinemäster im QS-System liefern, müssen ab 2019 die Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes erfüllen. Außerdem dürfen im QS-System Schweinefleisch und Schlachtschweine auch aus dem Ausland nur dann vermarktet werden, wenn auch die Ferkel, die ab 2019 geboren werden und chirurgisch kastriert werden, nach den Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes behandelt wurden“, so Nienhoff weiter.

Hier können Sie das gesamte Positionspapier herunterladen: