Teschen-Talfan nicht mehr anzeigepflichtig?

Mit einer Anpassung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen will das Bundeslandwirtschaftsministerium dem veränderten Seuchengeschehen Rechnung tragen. Nach einem Verordnungsentwurf des Agrarressorts, der dem Bundesrat zugeleitet wurde, soll die Ansteckende Schweinelähmung von der Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen gestrichen werden. Grund ist, dass diese so genannte "Teschener Krankheit" seit Jahren nicht mehr in Deutschland aufgetreten ist. Der Bundesrat wird der Verordnung aller Voraussicht nach auf seiner nächsten Sitzung am 8. Juli 2011 zustimmen. (AgE)