Stoffstrombilanz: Gewonnene Zeit gut nutzen!

Vergangene Woche hat der Bundesrat nach zähem Ringen einer Regierungsverordnung zur Stoffstrombilanz zugestimmt. Ab dem kommenden Jahr haben alle aufzeichnungspflichtigen  Betriebe die Wahl, ob sie ihre Bilanz auf Grundlage einer bundesweit einheitlichen Obergrenze von 175 kg N/ha bewerten wollen oder mit einer individuell zu erstellenden Bilanz, die die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt. Diese Regelung soll zunächst bis Ende 2022 gelten.Einer der Hauptgründe, warum sich die Verhandlungen um die Ausgestaltung der Stoffstrombilanz so in die Länge gezogen haben, war die Festlegung der pauschalen Obergrenze. Für sie fehlt nämlich eine wissenschaftliche Datengrundlage, wie sie sich auf die Umwelt und die Betriebe auswirkt. Dass dieser Grenzwert jetzt relativ hoch ist, lässt auf Seiten einiger Umweltverbände und Politiker Kritik aufkommen. Aus diesem Grund sollte sich die Landwirtschaft jetzt nicht zurücklehnen, sondern mit vollem Engagement an zukunftsträchtigen Lösungen für die Nährstoffproblematik arbeiten. Dies kann auf einzelbetrieblicher Ebene ablaufen, indem nährstoffreduzierte Fütterungskonzepte erprobt werden, oder durch den Ausbau der Kreislaufwirtschaft zwischen Veredlungs- und Ackerbauregionen.