ISN: Stalleinbrüche anzeigen!

Nach wie vor sind Tierrechtler aktiv und dringen unbefugt in Ställe ein. Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) letzte Woche mitteilte, wird jedoch nur ein geringer Teil der bemerkten Stalleinbrüche zur Anzeige gebracht. Das sei jedoch aus Sicht der Gesamtheit der Schweinehalter schlecht, denn erst dadurch werde ein Fall aktenkundig und trage dazu bei, der Justiz das Ausmaß der Einbrüche zu verdeutlichen. Die ISN ruft deshalb alle betroffenen Tierhalter auf, Anzeige zu erstatten. Auch wenn die Erfolgsaussichten einer einzelnen Anzeige oft nur gering seien, lohne sich der Aufwand. Es brauche nämlich ein realistisches Bild vom Ausmaß der Einbrüche, um wirkungsvoll Gegenmaßnahmen der politischen und juristischen Ebenen einfordern zu können. Dabei müsse der Aufwand gar nicht groß sein, denn in einigen Bundesländern könne die Anzeige auch online erfolgen.

Zudem kündigte die ISN an, ihre Hilfe für Betroffene von Stalleinbrüchen zu erweitern. Ab sofort würden die Tierhalter auch bei der Anzeigenformulierung und -erstattung unterstützt. Damit dabei keine Fehler passierten, werde auch die Meinung von Rechtsanwälten eingeholt. Die Kosten für die Rechtsberatung bei einer Anzeigenerstattung werden für ISN-Mitglieder übernommen. Von Stalleinbrüchen betroffene Landwirte können sich direkt bei der ISN melden. (isn@schweine.net oder 05491/9665-0) AgE