Neue Dünge-VO knebelt Schweinehalter

Die geplante Verschärfung der Dünge-Verordnung hat insbesondere in den Veredlungshochburgen zu heftiger Kritik geführt. So wird befürchtet, dass die Schweinehalter künftig weniger Gülle auf den eigenen Flächen nutzen dürfen. Das würde die Preisspirale bei der Gülleabgabe und auf dem Pachtmarkt für Ackerflächen weiter anheizen. Es geht insbesondere um fünf Punkte:

  • Die Obergrenze für Stickstoff von 170 kg/ha soll für alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel greifen. Das heißt, auch für Gärreste aus Biogasanlagen.
  • Ab 2018 soll auf hoch mit Phosphor versorgten Böden (Stufe E) die P-Düngung auf 75 % der Nährstoffabfuhr begrenzt werden. Ab 2020 erfolgt eine Drosselung auf 50 % der Abfuhr!
  • Der Entwurf enthält Länderöffnungsklauseln. So kann in Nitrat-belasteten Gebieten das Fassungsvermögen für Güllelager auf sieben Monate erhöht und die Nachdüngung aufgrund der Witterung gedeckelt werden. Auch der Beginn der Sperrfrist kann um vier Wochen von den Ländern verschoben werden, ohne die Gesamtdauer zu verkürzen.
  • Die Sperrfristen für die Ausbringung stickstoffhaltiger Dünger werden ausgeweitet. Auf Ackerland soll das Verbot in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Januar gelten.
  • Güllelager müssen ein Fassungsvermögen von mindestens sechs Monaten aufweisen. Betriebe mit hohem Viehbesatz oder ohne eigene Ausbringungsflächen müssen eine Lagerkapazität von neun Monaten nachweisen.
Trotz der heftigen Kritik ist nur mit kleinen Korrekturen am Verordnungs-Entwurf zu rechnen. Denn aufgrund des großen Drucks aus Brüssel haben sich Bund und Länder bereits im Vorfeld auf die aktuelle Version abgestimmt. Bis Ende Januar können die Fachverbände Stellung nehmen.