Stoffstrombilanz: Erneute Einigiungsversuche

Bund und Länder unternehmen einen erneuten Anlauf, im Streit um die Stoffstrombilanzverordnung einen Kompromiss zu finden. Für die Sitzung der zuständigen Bundesratsausschüsse in dieser Woche will man sich mit der Kritik an den komplizierten Bewertungsvorschriften mit ihren aus Ländersicht zu weitgehenden Abzugsmöglichkeiten auseinandersetzen.

Nach dem vorliegenden Antrag soll den Betriebsinhabern eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, die erstellte Bilanz auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Bilanzwertes von 175 kg Stickstoff je ha zu bewerten oder auf der Grundlage eines Bilanzwertes nach den Vorgaben in Anlage 4 der Verordnung, der die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt. Um Besonderheiten gerecht zu werden, sollen die Betriebe in Absprache mit den jeweiligen Behörden unvermeidliche Stickstoffverluste und erforderliche Zuschläge berücksichtigen können. Außerdem soll sichergestellt werden, dass auch Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus dem Ausland aufnehmen, der Verpflichtung zu Erstellung einer Stoffstrombilanz unterliegen.AgE