Tierwohllabel: Eckpunkte stehen

Nach langem Hin und Her hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die Kriterien und erste Kosten-Details zum staatlichen Tierwohllabel bekannt gegeben. Aus dem Kriterienkatalog geht hervor, dass sich bereits die Einstiegsstufe spürbar über dem gesetzlichen Standard und auch den Anforderungen der Initiative Tierwohl einordnen wird. Unter anderem ist vorgesehen, dass das Platzangebot für die Tiere gestaffelt nach Gewicht bis zu 33 % über den gesetzlichen Vorgaben liegen soll. Will man in der Premiumstufe produzieren, ist das Platzangebot sogar um bis zu 100 % zu erhöhen, wovon beispielsweise in der 60 – 120 kg-Klasse 0,5 qm als Auslauffläche gestaltet sein müssen. Für die Sauenhaltung gilt in beiden Labelstufen, dass die Tiere maximal vier Tage im Deckzentrum fixiert werden dürfen und eine Säugezeit von mindestens vier Wochen einzuhalten ist. Während in der Einstiegsstufe das Schwanzkupieren noch zulässig ist, muss in der Premiumstufe darauf verzichtet werden.Da Minister Schmidt mit dem zunächst auf Schweinefleisch begrenzten freiwilligen Tierwohllabel den Landwirten die Möglichkeit geben will, das betriebliche Einkommen zu stabilisieren, rechnet das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit einem notwendigen Preisaufschlag von etwa 20 %. „Wir brauchen dafür ein Bündnis der Wertschöpfungskette vom Bauern über den Supermarkt bis zum Verbraucher“, sagte Schmidt.
Aktuell arbeitet das BMEL am begleitenden Gesetzesentwurf zur Label-Einführung. „Bei optimalem Verlauf können 2018 die ersten Betriebe zertifiziert werden“, heißt es aus dem Ministerium.
 
Weitere Details zum Kriterienkatalog stehen hier zum Download bereit: