Weitere Fleischverarbeiter nutzen „Wurst-Lücke“

Nachdem im „Wurstkartell“-Fall bereits die Bußgeldverfahren gegen zwei Gesellschaften der Zur Mühlen-Gruppe eingestellt werden mussten, kommen nun auch die Bell Deutschland Holding GmbH, die Marten Vertriebs GmbH & Co. KG sowie die Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG ohne Strafen davon. Genau wie die Zur Mühlen-Gruppe haben auch diese Unternehmen eine bis vor Kurzem geltende gesetzliche Regelungslücke genutzt und durch unternehmensinterne Umstrukturierungen Bußgelder in Millionenhöhe verhindert.
„Die Einstellung der Verfahren ließ sich aufgrund der bis vor Kurzem noch geltenden gesetzlichen Lage nicht verhindern. Allein in diesem Verfahren sind damit Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 238 Mio. € entfallen. Mit der aktuellen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde dieses Schlupfloch jedenfalls für neue Verfahren geschlossen. Es gilt nun - wie auf europäischer Ebene - eine Unternehmensverantwortlichkeit. Damit müssen nun auch lenkende Konzernmütter für die Bußgelder mit einstehen“, so der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt.
Das Bundeskartellamt hatte im Sommer 2014 wegen illegaler Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von rund 338 Mio. € gegen 21 Wursthersteller und 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt. Die Verfahren gegen elf Unternehmen und 15 Personen wurden mittlerweile durch Bußgeldzahlungen in Höhe von 71 Mio. € abgeschlossen.