Kastenstand: Eckpunktepapier mit Tücken

In der letzten Woche hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) ein Eckpunktepapier zur Neuregelung der Sauenhaltung im Kastenstand vorgelegt. Im Gegensatz zu den Vorschlägen von Niedersachsens grünem Agrarminister Christian Meyer scheinen die Ansätze aus Berlin besser umsetzbar zu sein. Doch auch hier lauern Tücken:

  • Im Deckzentrum soll die Einzelhaltung im Kastenstand auf maximal acht Tage nach dem Absetzen bzw. bis zum Ende der Rausche beschränkt werden. Holländische Erfahrungen zeigen, dass dieser Weg grundsätzlich gangbar ist. Allerdings treten in etlichen Betrieben vermehrt Fruchtbarkeits- bzw. Umrauschprobleme auf.
  • Die von der Körperhöhe der Sau abgeleiteten Vorgaben zur Breite der Kastenstände können massive Probleme und Umbaumaßnahmen verursachen. So zeigen Untersuchungen, dass selbst junge Sauen oft mehr als 80 cm Schulterhöhe aufweisen. Die jetzigen 65 bzw. 70 cm breiten Kastenstände müssten demnach allesamt auf 75 bis 90 cm verbreitert werden.
  • Kritisch sehen Fachleute auch die angepeilte Kastenstand-Länge von 2,20 m ab Trogkante. Denn viele vorhandene Stände sind nicht so lang konzipiert.
  • Die Übergangsfrist von 15 Jahren plus zwei Jahre Verlängerungsoption scheint tragbar. Eine lange Übergangsfrist ist unverzichtbar, um die zwangsläufig auftretenden umfangreichen und kostenintensiven Umrüstmaßnahmen im Deckzentrum stemmen zu können.
Fazit: Politisches Ziel ist offenbar, die Fixierung der Sau auf das minimal tragbare Maß für die Phase um die Rausche zu verkürzen. Hierzu sollte Berlin weiter die vorhandenen Kastenstände mit bewährter Breite und Länge zulassen. Dennoch werden auf vielen Betrieben umfangreiche Umbaumaßnahmen nötig sein, um die Ställe für die Gruppenhaltung zu rüsten. Die angestrebten Übergangsfristen dürfen daher auf keinen Fall weiter verkürzt werden!