72 Stunden Stand-Still bei ASP verbindlich machen!

Im Hinblick auf eine mögliche Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in das Bundesgebiet haben die Mitglieder des Fachausschusses Vieh- und Fleischwirtschaft des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) die verantwortlichen Behörden aufgefordert, die geplante Stand-Still-Regelung für den Seuchenfall unverzüglich und rechtsverbindlich umzusetzen. Laut Informationen des DRV arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium an einer Stand-Still-Regelung bei Ausbruch der ASP. Für den Fall eines Nachweises des Erregers bei Hausschweinen sei ein 72-stündiges Verbringungsverbot von Tieren ohne Ausnahme vorgesehen. Dieses solle dazu beitragen, einen besseren Überblick über die Seuchenlage zu erhalten, erläuterte die für die Vieh- und Fleischwirtschaft zuständige DRV-Fachreferentin Dr. Verena Schütz auf Anfrage. Auch solle der Stand-Still eine bessere und wirksamere Festlegung von Sperr- und Beobachtungsbezirk ermöglichen. Der Fachausschussvorsitzende Rudolf Festag wies darauf hin, dass eine Seuchenverschleppung in den ersten Stunden fatal sei. Erfahrungen bei den letzten Seuchenausbrüchen zeigten, dass bei einer verzögerten Umsetzung von Handelsbeschränkungen ein freiwilliger Verzicht auf Tiertransporte aus „nachvollziehbaren Gründen“ vielfach nicht erfolge, so Festag. Deshalb sei eine rechtsverbindliche Umsetzung, beispielsweise über den elektronischen Bundesanzeiger, der einzig erfolgversprechende Lösungsweg. 
Höhere Gefahr durch Spargelsaison
Wie Festag weiter feststellte, entsteht die Gefahr der Einschleppung nicht nur durch Hausschweine, sondern auch durch Wildschweine, zum Beispiel durch fahrlässig weggeworfene Speiseabfälle vor allem an Verkehrswegen. Der Raiffeisenverband habe deshalb aktuell Informationen für ausländische Saisonarbeiter in verschiedenen Sprachen verschickt. Die Merkblätter richteten sich sowohl an Schweinehalter als auch an Beschäftigte in anderen landwirtschaftlichen Sparten. Die beginnende Spargelsaison erhöhe zudem die Gefahr der Viruseinschleppung über tierische Lebensmittel, die von Saisonarbeitskräften mitgebracht würden, erklärte der Ausschussvorsitzende. Die Afrikanische Schweinepest als auch die Klassische Schweinepest könnten anhand der klinischen Symptomatik bislang nicht eindeutig festgestellt werden. „Ich appelliere an die verantwortlichen Betriebsleiter, das Instrument der Ausschlussdiagnostik verstärkt zu nutzen. Die gezielte Beprobung von kranken Tieren mit auffälliger klinischer Symptomatik hilft, einen möglichen Seuchenausbruch frühzeitig zu erkennen“, so Festag.  (AgE)