TSK droht mit Abzügen im Seuchenfall

Schweinehalter in Niedersachsen müssen im Seuchenfall mit einer empfindlichen Kürzung der Leistungen rechnen, wenn sie gegen die Schweinehaltungs-Hygieneverordnung verstoßen. Dies teilt die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) jetzt in einem Rundschreiben mit. Je nach Art des Verstoßes können die Schweinehalter ihren Anspruch auf Entschädigung oder Beihilfen in Teilen oder sogar vollständig verlieren. Ziel ist einen Seuchenausbruch möglichst zu verhindern und die Tierhalter durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aktiv daran zu beteiligen. Auslöser für diese Vorgehensweise der Tierseuchenkasse sind die Erfahrungen mit der Geflügelpest im Winter 2016/2017. Damals hat die TSK verschiedene Verstöße gegen Tierseuchen-rechtliche Vorschriften bei den Ausbrüchen festgestellt.
Die Landwirte müssen zu dem beachten, dass sie ihre Tierzahlen vollständig und fristgerecht an die Tierseuchenkasse melden. Anderenfalls drohen auch hier empfindlicher Abzüge. So besteht eine Pflicht zur Nachmeldung, wenn sich die Tierzahlen im Laufe des Jahres erhöhen oder auch nur kurzzeitig mehr Tiere im Bestand stehen.

Eine Auflistung der drohenden Kürzungen sehen Sie hier:

Der Abzugs-Katalog der Tierseuchenkasse (Bildquelle: TSK Niedersachen)