Verbot der betäubungslosen Kastration – Folgenabschätzung für Süddeutschland

Nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes ist ab dem 1. Januar 2019 die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. In Süddeutschland wird aufgrund der speziellen Vermarktungswege kurz- bis mittelfristig der Anteil an Eberfleisch im Schweinefleischmarkt kaum über 10 bis 20 % hinausgehen. Dies bedeutet, dass spätestens ab 2019 rund 60 bis 80 % der männlichen Ferkel in Süddeutschland mit strukturbedingten Zusatzkosten von rund 13 Mio. € pro Jahr unter Betäubung kastriert werden müssen. Diese Wettbewerbsbelastung werden die Ferkelerzeuger nicht aus eigener Kraft ausgleichen können.

Für den Fall, dass ausländische Anbieter von Ferkeln, Mastschweinen oder Schweinefleisch weiterhin keine Kastration unter Betäubung durchführen müssen, wenn sie ins QS-System liefern wollen, entstehen ausländischen Anbietern Wettbewerbsvorteile. Somit würden Ferkel, Mastschweine oder Schweinefleisch verstärkt eingeführt, was dazu führt, dass bis zu 35 % der bayerischen und bis zu 26 % der baden-württembergischen Ferkelerzeugung früher oder später aufgeben würden.

Zu diesen Schlussfolgerungen kommen die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, die LSZ Boxberg sowie der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) in Schwäbisch Gmünd. In einem Gutachten werden neben den möglichen Folgen auch Optionen aufgezeigt, wie die negativen Auswirkungen auf die Strukturen und die Wettbewerbsfähigkeit der süddeutschen Schweineerzeuger abgemildert werden können. Der Politik und den Marktbeteiligten wird ans Herz gelegt, nach einem rechtskonformen, praktikablen und kostengünstigen Verfahren zur Kastration zu suchen und dieses neue Verfahren unter Umständen als spezifisch süddeutsche Alternativ-Variante zu etablieren. 

Weitere Informationen bzw das Gutachten finden Sie hier...