Berlin will Düngerecht weiter verschärfen

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission Vorschläge für eine erneute Anpassung der Düngeverordnung vorgelegt. Das hat Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens in Berlin bestätigt. Die zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium abgestimmten Maßnahmen sollen den Brüsseler Erwartungen Rechnung tragen, die aus dortiger Sicht nach wie vor bestehenden Lücken im hiesigen Düngerecht zu schließen und damit für einen wirksameren Grundwasserschutz sorgen.

Die Maßnahmenliste umfasst strengere Vorgaben für Gebiete mit hoher Nitratbelastung. Dazu zählen ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen sowie ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps. Zudem sollen in den sogenannten roten Gebieten, die geltenden Sollwerte für die Düngebedarfsermittlung um 20 % niedriger liegen als andernorts. Schließlich soll die Einhaltung der Stickstoffobergrenze von 170 kg pro Hektar und Jahr für organische Düngemittel nicht mehr aufgrund von Durchschnittswerten, sondern schlagbezogen erfolgen. Generell sollen die Länder in den roten Gebieten größere Spielräume erhalten, um weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung zu ergreifen. AgE