Düngerecht: 20 %-Abzug kostet bis zu 300 €/ha

Für Gebiete mit hohen Nitratgehalten im Grundwasser will Berlin die Stickstoff-Düngung verschärfen. In den sogenannten roten Gebieten ist eine pauschale Absenkung der N-Düngung um 20 % unterhalb des pflanzlichen Bedarf geplant. Erste Kalkulationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zeigen, dass durch die pauschale Unterdüngung Einbußen von etwa 50 bis zu 155 Euro pro Hektar entstehen können. Besonders stark betroffen sind intensive Kulturen wie Winterweizen, Raps und Zuckerrüben. Hier belaufen sich die Ertragseinbußen durch die Mangelernährung der Pflanzen auf bis zu 200 Euro je Hektar. Hingegen sind die eingesparten Kosten bei der Düngung bzw. dem Maschineneinsatz gering. Weitere Kosten entstehen, wenn die nicht ausgebrachte Gülle kostenpflichtig abgegeben werden muss. Hierfür können zusätzlich bis zu 150 Euro je Hektar anfallen. Im ungünstigen Fall führt eine pauschale Absenkung der N-Düngung um 20 % also zu Einbußen von mehr als 300 Euro je Hektar.
Trotz dieser Problematik wurde auch im gestrigen Treffen in Berlin erneut keine Einigung zum Düngerecht erzielt. Das Berliner Agrarressort und das Umweltressort wollen am 20 %-Abzug festhalten. Geplant sind lediglich Ausnahmen für Betriebe mit sehr geringer Düngung. Hiervon würden nach erster Einschätzung aber vorrangig Öko-Betriebe profitieren.