Düngerecht: Neue Vorschläge aus Berlin
Die politischen Verhandlungen um die geplante Verschärfung des Düngerechts in Gebieten mit hohen Nitratwerten im Grundwasser gehen in die nächste Runde. So wurden Anfang dieser Woche neue Vorschläge aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium bekannt. Demnach will Berlin an dem umstrittenen 20 %-Abzug bei der Stickstoffdüngung in sogenannten roten Gebieten festhalten. Allerding soll der Abzug nicht mehr auf den Einzelschlag bezogen gelten. Stattdessen soll der Abschlag von 20 % unter den pflanzlichen Bedarf im Mittel eines Betriebs gelten. Weitere Ausnahmen sind beim geplanten Verbot der Herbstdüngung bei Gerste und Winterraps angedacht, sofern die ermittelten N-Werte im Boden bestimmte Vorgaben einhalten.
Der Betriebsbezogene 20 %-Abzug bringt ackerbauliche Vorteile. Denn so können die Landwirte gezielter auf die Ansprüche der einzelnen Kulturen eingehen. Hinsichtlich der Nährstoffbilanz bringt die jetzt vorgeschlagene Regelung jedoch keine Erleichterung. Viele Betriebe in Gebieten mit roten Grundwasserkörpern werden künftig deutlich mehr Gülle bzw. Nährstoffe abgeben müssen.
Ob die geplanten Anpassungen ihre Zustimmung in Brüssel finden ist ungewiss. So hat die EU-Kommission kürzlich erneut Berlin angeschrieben und den zeitlichen Verzug bei der Verschärfung des deutschen Düngerechts gerügt. Ungeachtet dessen hält Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner an ihrem Zeitplan fest. Im Juni will sie ihre neuen Vorschläge zum besseren Schutz des Grundwassers nach Brüssel melden. Zuvor muss allerdings noch das Berliner Umweltressort zustimmen. Das SPD-geführte Ressort positioniert sich in Sachen Nitrat und Düngung bislang als Hardliner.