Praktikerleitfäden für die betriebliche Eigenkontrolle

Das deutsche Tierschutzgesetz fordert von Nutztierhaltern eine „betriebliche Eigenkontrolle“. Die Tierhalter müssen anhand von tierbezogenen Indikatoren nachweisen, dass die Tiere gemäß § 2 des Tierschutzgesetztes tiergerecht gehalten werden. Bis jetzt gibt es jedoch keine klare Definition, wie diese Eigenkontrolle aussehen soll. Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) nutzt diesen Spielraum, um sachgerechte und praktikable Lösungen vorzuschlagen.
In zwei Fachgesprächen haben dazu rund 50 Rinder-, Schweine- und Geflügelexperten aus den Bereichen Wissenschaft, Beratung und Praxis für jede Produktionsrichtung geeignete Tierschutzindikatoren-Sets zusammengestellt. Diese Sets wurden in der KTBL-Schrift 507 veröffentlicht.
Für den Praxiseinsatz dieser Indikatoren im Rahmen der routinemäßigen betrieblichen Eigenkontrolle sind jedoch ausführliche Methodenbeschreibungen mit anschaulichen Hilfen für die Klassifikation erforderlich. Um die zu erarbeiten haben sich Ende November in Kassel drei KTBL-Arbeitsgruppen zusammengefunden. Von ihnen werden in den kommenden Monaten unter anderem für den Bereich Schwein (Sauen, Ferkel und Mastschweine) anwenderfreundliche Praktikerleitfäden erarbeitet. 
Die Leitfäden sollen die Tierhalter für Tierschutzfragen sensibilisieren und ihre Eigenverantwortung stärken. Im Idealfall werden die voraussichtlich im Spätsommer 2016 fertiggestellten Leitfäden dann später in der Praxis, in Erzeugerverbänden, in der Ausbildung und Beratung sowie in der veterinärmedizinischen Bestandsbetreuung als Expertenvorschläge verstanden. (KTBL)