Ausstieg aus Kastration könnte Ferkelmarkt spalten

Auf Einladung des Bundeslandwirtschaftsministeriums und der QS Qualität und Sicherheit GmbH trafen sich über 200 Fachleute am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin, um über den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zu beraten. In mehreren Gesprächsrunden wurde ausführlich über alle Aspekte dieses brisanten Themas diskutiert.

Drei Wege können beschritten werden. Hierzu gehören die klassische Ebermast, die Jungebermast mit Improvac-Impfung sowie die Ferkelkastration unter Narkose. Alle drei Alternativen weisen Schwächen unterschiedlichster Art auf. Auch tauchen neue Fragen auf, die noch nicht beantwortet werden können. Dennoch soll es beim Fahrplan bleiben. Spätestens bis zum 1. Januar 2019 müssen sich die Beteiligten für eine der drei Varianten entschieden haben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine männlichen Ferkel mehr betäubungslos kastriert werden. Der Ausstieg wurde mit der Änderung des Tierschutzgesetzes 2013 im Gesetz verankert.

Die noch verbleibenden 30 Monate sollten deshalb intensiv genutzt werden, in der jeweiligen Kette auszuprobieren, welche der drei Alternativen der beste Weg ist. Das heißt, die Schweineproduzenten sowie die Unternehmen der Fleischwirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels müssen sich jetzt gemeinsam auf den Weg machen. Wobei allen klar ist, dass gravierende Veränderungen auf allen Stufen bevorstehen.

Zum einen werden durch den Ausstieg der betäubungslosen Kastration integrative Prozesse angestoßen, um die erforderlich werdenden Maßnahme in der Kette abstimmen zu können. Auch eine bessere Kommunikation zwischen den Stufen ist notwendig. Zum anderen befürchten viele eine Komplexität in der Vermarktung von nicht geahntem Ausmaß, wenn das System offen für alle drei Varianten bleiben soll. 

Da es keine europaweiten Regelungen gibt, befürchten die Marktexperten weiter, dass es als Folge des Verbots ab 2019 zu einer Spaltung des Ferkelmarktes kommen könnte. Aus Furcht vor Abzügen wegen Ebergeruch und Aggressionen könnten die deutschen Mäster deutlich mehr kastrierte Ferkel aus dem Ausland einstallen. Das Nachsehen hätten dann die deutschen Ferkelproduzenten. Um das zu verhindern, fordern die Teilnehmer der Fachtagung eine Gleichbehandlung innerhalb des QS-Systems. Auch ausländische Ferkel, die ab Januar 2019 an deutsche QS-Mäster geliefert werden, dürfen nicht unbetäubt kastriert worden sein.