Zu hohe Gebühren für Gülle aus dem Ausland

Das Land Nordrhein-Westfalen durfte im Jahr 2011 für die Erteilung von Genehmigungen für die Einfuhr drucksterilisierter Gülle aus Holland keine vom Gewicht abhängigen Gebühren erheben. Mit der Änderung des Gebührensystems wollte NRW den Gülleimport stärker kontrollieren. Als Grund hierfür wurde der Schutzaspekt vor Tierseuchen angegeben.

Zwei Landwirte aus dem Rheinland hatten gegen das Gebührensystem aus 2011 und die damit stark gestiegenen Gebühren mit Erfolg geklagt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Dienstag dieser Woche zugunsten der Landwirte. Nun muss NRW die Gebührenerhöhung zurücknehmen. Das Verfahren wurde eingestellt. 

Das Urteil finden Sie hier.