Streitpunkt Kastenstand

Seit Ende November sorgt ein Urteil des Magdeburger Oberverwaltungsgerichtes (OVG) für Aufsehen in der Schweine-Branche. In dem vorangegangenen Verfahren hatte die DEMVA GmbH, ein Schweinezuchtbetrieb der Straathof-Unternehmensgruppe, gegen tierschutzrechtliche Anordnungen des Landkreises Jerichower Land zur Gestaltung von Kastenständen Einspruch erhoben. Nun wurde auch die Berufungsklage des Unternehmens vom OVG abgewiesen. 
Wie Straathofs Anwälte aber bereits verlauten ließen, erwägt man den Rechtsweg dennoch fortzusetzen und beim Bundesverwaltungsgericht eine Revision zu beantragen, da es um die Auslegung von Bundesrecht gehen würde und das Verfahren grundsätzliche Bedeutung besitzt.
 
Welche Auswirkungen die nun getroffene Einzelfallentscheidung auf die Haltung von Sauen in ganz Deutschland wirklich haben wird, ist schwer abzuschätzen. Rechtlich gesehen stützt sich das OVG-Urteil auf die bundesweit geltende Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dass diese in Bezug auf die Kastenstandhaltung die Veterinärbehörden aber auch die Sauenhalter mit mehr Fragen als Antworten zurücklässt, machen die Ausführungshinweise deutlich, die dazu von den einzelnen Bundesländern ausgegeben wurden.
 
Nach Lesart der Veterinäre des Landkreises Jerichower Land und der OVG-Richter soll die Kastenstandbreite dem Stockmaß der Sau angepasst sein. Völlig außer Acht gelassen wird dabei die erhöhte Verletzungsgefahr für die Tiere in zu breiten Kastenständen. So haben unter anderem Prof. Dr. Hoy von der Uni Gießen in der SUS 3/2015 und selbst das Friedrich-Löffler-Institut in einer Studie die tierschutzrelevanten Vorzüge der praxisüblichen Kastenstandhaltung herausgestellt.
 
Es wäre daher fatal, jetzt auf Grundlage des Urteils im Hauruck-Verfahren auch in anderen Betrieben Anpassungen anzustreben. Gleichwohl dürfen solch grundlegende Haltungsreformen nicht nur in Einzelbetrieben oder einzelnen Bundesländern durchgesetzt werden. Sonst drohen den betroffenen Landwirten massive Wettbewerbsnachteile. Schweinehalter und Verbände müssen sich deshalb aktiv in die Diskussion einbringen und mit guten Argumenten für die jetzige Form der Kastenstandhaltung werben.