WLV: Tierhaltung in Gewerbegebieten keine Lösung

Die Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die Auflagen für Stallbauten zu verschärfen, treffen weiter auf massive Vorbehalte in der heimischen Landwirtschaft. In einem Schreiben an den Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer, bezeichnet der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) den zur Genehmigung anstehenden Landesentwicklungsplan als „in zentralen Punkten nicht akzeptabel“. Eine Umsetzung der gegenwärtigen Planungen würde Neu- und Erweiterungsbauten für gewerbliche Tierhalter, wie auch für Betreiber von Biogasanlagen, faktisch unmöglich machen, so der Verband. „Wir fordern die NRW-Landesregierung auf, bei der anstehenden Neuregelung Augenmaß zu zeigen und unseren Tierhaltern eine Perspektive zu erhalten“, betonte WLV-Präsident Johannes Röring in Münster. Eine Bauleitplanung, die gewerbliche Schweine- und Geflügelhaltung in Gewerbegebiete verlagern wolle, ziele letztlich darauf ab, solche Ställe ganz zu verhindern. Dafür würden allein schon die strengen Auflagen im Immissionsschutz sorgen, erklärte der Verbandspräsident.Der zur Entscheidung anstehende Entwurf des Landesentwicklungsplans sieht laut WLV vor, nur noch solche baulichen Änderungen von Ställen oder Biogasanlagen auf Bauernhöfen zu erlauben, die der „Aufrechterhaltung des Betriebes“ dienen. Eine Möglichkeit für gewerbliche Tierhaltungsanlagen, ihre Tierzahlen aufzustocken, soll es künftig nicht mehr geben, es sei denn, sie werden in Gewerbegebieten umgesetzt. „Das ist eine absurde Vorstellung“, monierte Röring. Mit seiner Kritik an der Praxisferne des neuen Landesentwicklungsplans steht der Landesbauernverband nicht allein da. Sie wird ihm zufolge in weiten Teilen auch von anderen Interessenvertretungen der heimischen Wirtschaft geteilt, darunter von der Handwerkskammer Münster, der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen und dem Städte- und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen. Bezeichnenderweise wurden bei der Flächenberechnung künftiger Gewerbegebiete in dem Bundesland laut WLV Tierhaltungsanlagen bis heute gar nicht berücksichtigt. AgE