Bund setzt auf freiwillige Tierschutzinitiativen

Die Bundesregierung setzt beim Tierschutz weiterhin in erster Linie auf die Eigeninitiative der Wirtschaft. Nur wenn das Engagement der Wirtschaft nicht zu den notwendigen Verbesserungen führe, solle eine Änderung des Rechtsrahmens ins Auge gefasst werden, bekräftigte das Bundeslandwirtschaftsministerium in einem Bericht für die Agrarministerkonferenz in Göhren-Lebbin. Als Beleg für den Erfolg seines Prinzips der „freiwilligen Verbindlichkeit“ führt das Ministerium seine Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft zum Verzicht auf das Schnabelkürzen bei Legehennen und Mastputen vom Sommer letzten Jahres an.

Mit den Verbänden der Schweineerzeuger berät das Ministerium den Angaben zufolge derzeit über den Abschluss einer Tierwohl-Vereinbarung. Außerdem verweist das Ressort auf seinen Verordnungsentwurf über die Einführung eines bundeseinheitlichen Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme, der nach den eingegangenen Stellungnahmen gegenwärtig überarbeitet werde.