Fuchtel mit aktuellem Stand zu Isofluran

Agrar-Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel hat auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Ferkelkastration mit Isofluran Stellung bezogen. So antwortete Fuchtel auf die Frage, warum die Bundesregierung die Isofluranmethode bevorzugen würde, dass die Bundesregierung diese Art der Narkose zwar unterstützt. Diese aber nicht für vorteilhafter oder förderwürdiger als die Jungebermast oder die Impfung gegen Ebergeruch hält. In der künftigen Praxis erwartet das Bundesagrarministerium, dass alle verfügbaren alternativen Verfahren eingesetzt werden, um eine größtmögliche Flexibilität für alle Akteure zu erhalten. Die chirurgische Kastration unter Narkose könnte dabei einen Anteil von bis zu 50 % ausmachen, wobei dieser Anteil in Süddeutschland höher und in Norddeutschland niedriger sein dürfte.

Bezüglich der Kosten für das Isofluran-Verfahren hat der Haushaltsausschuss für die Anschaffung der Narkosegeräte einen Förderumfang von 2 Mio. € beschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die Preise für die Narkosetechnik zwischen 3.000 und 10.000 € liegen. Fördergrundlagen und die Höhe der Förderung je Landwirt würden gerade erarbeitet. Wegen der geringen Kosten sei eine AFP-Förderung zwar ausgeschlossen. Von den Ländern könnte es aber weitere Zuschüsse geben. Unklar ist noch die Budgethöhe für die Schulung der Landwirte. Erwartet wird, dass zunächst 3.000 bis 5.000 Personen an einer Fortbildung zur Erteilung des Sachkundenachweises teilnehmen werden.

Eine weitere Fragestellung der Liberalen zielte darauf ab, wie beim Isofluran-Verfahren unter Berücksichtigung unterschiedlicher Altersgruppen und Einzeltiergewichte eine angemessene Narkosetiefe der Ferkel sichergestellt werden soll. Denn die Atemmasken gibt es nur in Einheitsgröße und eine Dosiermöglichkeit für die Anflutungsmenge des Narkosegases fehlt. Staatssekretär Fuchtel verweist dazu auf die Schweiz, wo seit zehn Jahren fast alle Ferkel unter Isofluran kastriert werden.

Darüber hinaus sollen die Narkosegeräte manipulationssicher sein. Das bedeutet, dass es nicht möglich sein darf, mit Täuschungsabsicht Einfluss auf die automatische Aufzeichnung zu nehmen. Einfache manuell zu bedienende Zähler reichen nicht aus.