Kastrationsverzicht: Sortieraufwand der Verarbeiter nimmt zu

Die Ferkelkastration ohne Betäubung ist in Deutschland ab 2019 nicht mehr erlaubt. Damit wäre Deutschland neben Schweden das einzige Land der EU, in dem das bisher praktizierte Kastrationsverfahren verboten ist. Dieser nationale Alleingang wird nicht ohne Veränderungen auf allen Stufen möglich sein.

Die aktuell diskutierten drei Alternativen (Jungebermast, Imunokastration, Kastration unter Betäubung) sollen nach dem Willen von Wirtschaft und Politik gleichwertig nebeneinander stehen. Dies ist die Voraussetzung, um den Landwirten die Umstellung entsprechend vorhandener Strukturen, bevorzugter Absatzwege, gewünschter Produkte und Erwartungen zu ermöglichen.

Unter tierethischen Gesichtspunkten sind die Varianten Jungebermast und Imunokastration vorzuziehen. Der Ausbau der Ebermast hätte allerdings zur Folge, dass der Aufwand für die Sortierung der Teilstücke des Jungebers bezüglich der späteren Verwendungseignung zunehmen wird. Auf einer Fachtagung der QS und des BMEL in Berlin wurde zudem gefordert, dass die Beurteilung des Geruchs durch neutrale Prüfer am Schlachtband erfolgen und die Fettqualität in die Berechnungsmaske aufgenommen wird. 

Auch kommt die Verarbeitungsstufe aufgrund des veränderten Rohstoffs künftig nicht umhin, Spezifikationen für das jeweilige Produktsortiment zu erarbeiten. Verschnitt oder Maskierung von Eberfleisch mit Geruchsabweichung lehnen die industriellen Fleischwarenhersteller rigoros ab.