Die VDI-Richtlinienreihe 4250 gibt Empfehlungen, bei welchen Anlagen mit Bioaerosolen mit gesundheitlicher Relevanz zu rechnen ist. Die Richtlinien wurden gerade vom VDI-Ausschuss überarbeitet, in dem landwirtschaftliche Experten zuletzt kaum vertreten waren. Diese sollen sich zurückgezogen haben, weil bei strittigen Grundsatzfragen per Mehrheitsentscheidung abgestimmt wurde.
Für die Landwirtschaft ist dies brisant. Denn sofern erhöhte Bioaerosolwerte als umweltmedizinisch unerwünscht gelten, aber kein konkretes Gesundheitsrisiko für Mensch und Umwelt abgeleitet werden kann, schürt dies ungerechtfertigte Vorbehalte z.B. gegen Tierhalter.
Aufgrund erheblicher Wissenslücken ist derzeit keine objektive Aussage über Immissionsgrenzwerte möglich. Das haben Gerichtsurteile bestätigt.
Der Gesetzgeber hat sich bisher bewusst gegen eine Prüfung von Schutzanforderungen zu Bioaerosolen in den Genehmigungsverfahren ausgesprochen. Das sollte so bleiben, bis durch weitere Forschungsvorhaben konkretisiert werden kann, dass eine Gefährdung vorliegt. Die Richtlinien müssen zurückgezogen werden. -BRS-