Die Forderungen von Politik, Verbrauchern und Handel nach mehr Tierwohl beschäftigen die Branche seit mehreren Jahren. Ein größeres Platzangebot, offene Ställe und der Einsatz von Stroh erfordern aufwendige Umbaumaßnahmen, die langwierige und umfangreiche Genehmigungsverfahren nach sich ziehen. Oft verweigern die Behörden am Ende die Genehmigung.
Mit einer Bundesratsinitiative des Landes NRW soll nun diese Stallbaubremse gelöst werden. Im Kern geht es beim Tierwohl-Artikelgesetz um drei Bereiche:
- Mit einem eigenständigen Tierwohlgesetz soll erstmals einheitlich und rechtsübergreifend klargestellt werden, was unter Tierwohl zu verstehen ist.5
- Durch die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz soll Tierwohl in behördlichen Abwägungen mit Belangen des Naturschutzes stärker gewichtet werden. Einen automatischen Tierwohlvorrang wird es nicht geben.6
- Im Baurecht soll eine Öffnungsklausel für Tierwohlställe eingefügt werden, die Umbaumaßnahmen unabhängig vom Zulassungszeitpunkt oder vorhandener Futterfläche ermöglichen soll.7
Der BRS meint: Mit dem eingebrachten Tierwohl-Artikelgesetz können baurechtliche Hürden abgebaut werden. Allerdings fehlen Erleichterungen im Immissionsschutzrecht für die BImSch-Betriebe. Auch muss der Bund die vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung vorgeschlagenen Finanzierungskonzepte auf den Weg bringen, damit die Betriebe eine Zukunft haben. -BRS-