Der ASP-Ausbruch im Emsland im Jahr 2022 hat Spuren hinterlassen. Der finanzielle Schaden ging in die Millionen, überschwere Schweine in den Ställen führten zu Tierschutzproblemen und die Bauern sind von der ausbleibenden Hilfe seitens der Politik bis heute enttäuscht.
Auf Druck landwirtschaftlicher Interessenverbände hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Wirtschaftskette Schwein eingeladen, um den ASP-Fall im Emsland aufzuarbeiten.
In drei Unterarbeitsgruppen – staatliche Kostenbeteiligung, Vermarktungswege für Fleisch aus Restriktionsgebieten und Delegationsreise zur Reformation der europäischen Tierseuchenpolitik – sollten Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert werden.
Die Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe „Kostenbeteiligung“ liegen nun vor. Sie zeigen:
- Der Staat bzw. das Land hätten Geld für Schäden zahlen können, die durch Quarantäneauflagen entstanden sind. Das wurde bisher immer bestritten.
- Grundlage für die staatliche finanzielle Unterstützung ist die „Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten“.
- Es wäre möglich gewesen, „De-minimis-Beihilfen“ in Anspruch zu nehmen. Im Falle des Agrarsektors sind diese Zuwendungen auf 20.000 € begrenzt.
Im Sommer sollen die Ergebnisse der einzelnen Unterarbeitsgruppen zusammengetragen und eine gemeinsame Empfehlung erarbeitet werden.
Aus Sicht des BRS sollte ein bundeseinheitlicher Katalog mit Unterstützungsmaßnahmen für Primärerzeuger erstellt werden. Die Hilfe könnte anlaufen, wenn der Staat ASP-bedingte Quarantänen verhängen muss. Entscheidend ist, dass Geld zur Sicherung des landwirtschaftlichen Betriebes fließt.
-BRS-