Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) wurde 2021 neu gefasst. Demnach sind größere zwangsgelüftete Ställe ab 750 Sauen oder 2.000 Mastplätzen ab Dezember 2026 mit einer anerkannten Abluftreinigung auszurüsten. Vorgeschrieben ist ein Vollfilter für Ammoniak, Staub und Geruch.
Kann der Filter technisch nicht umgesetzt werden und belastet er den Tierhalter wirtschaftlich unverhältnismäßig, sind anerkannte Verfahren zur Minderung der Ammoniakemissionen zu installieren. Der Minderungsgrad muss bei mindestens 40% liegen. Theoretisch möglich ist der Einbau von schrägen Güllekanalwänden, Kotschiebersystemen, Güllekühlungen usw.
Die Filterpflicht soll auch wegfallen, wenn der zwangsgelüftete Stall auf ein anerkanntes und „qualitätsgesichertes Haltungssystem“ mit mehr Tierwohl und Außenklima umgerüstet wird. Mit der genauen Definition der Kriterien wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt.
Aus Sicht von Fachverbänden besonders kritisch ist derzeit die viel diskutierte Frage, wie damit umgegangen wird, wenn mehrere Ställe dicht beieinander stehen. Werden zwei Mastställe mit je 800 Mastplätzen als eine Einheit bewertet? Wenn ja, müssten beide entweder abgefiltert oder mit den schwierig in Bestandsgebäuden umzusetzenden Minderungsmaßnahmen nachgerüstet werden, weil sie die Größenklasse von 1.500 Mastplätzen „reißen“. Das hieße im Endeffekt, dass die TA Luft auch kleinere Betriebe trifft.
In den nächsten Wochen und Monaten werden die zuständigen Kreisbehörden alle schweinehaltenden Betriebe anschreiben, um im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Angemessenheit besser beurteilen zu können.
Aufgrund der einzelbetrieblichen Tragweite rät die ISN-Interessengemeinschaft allen Schweinehaltern, die Fragebögen der Behörden sehr gewissenhaft und mit fachlicher Unterstützung zu beantworten. Prüfen Sie vorab mit Fachleuten die Auswirkungen der geforderten Vorgaben auf den eigenen Betrieb!
Dr. Torsten Staack, ISN