Wer vom „Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Nutztierhaltung“ profitieren will, muss schnell sein. Denn die Gelder sollen nach dem Windhundverfahren zugeteilt werden. Zudem gilt:
- Die maximale Förderhöhe hängt vom Betriebszweig, der Haltungsform und der Betriebsgröße ab.
- Es sind diverse Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören u.a. ein Außenklima- bzw. Auslaufbereich.
- Ferkel müssen per Inhalations- oder Injektionsnarkose kastriert werden, die Ringelschwänze müssen zum Mastende zu 70% intakt sein. Hormonpräparate zur Brunstsynchronisation sind verboten.
Betriebe, die den Anforderungskatalog nicht erfüllen, müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen und sich von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder einer beliehenen Organisation anerkennen lassen.
Derzeit befindet sich die Förderrichtlinie bei der EU im Notifizierungsverfahren. Sobald Brüssel grünes Licht gibt, muss die Richtlinie den Haushaltsausschuss des Bundestages passieren. -BRS-