Spätestens bis zum Jahr 2036 müssen Sauenhalter ihre Abferkelbuchten auf mindestens 6,5 m2 erweitern und den Sauen darin ein ungehindertes Umdrehen ermöglichen. Ungeklärt ist nach wie vor die Frage, wie der Verordnungstext bei der Beurteilung durch die Veterinärämter ausgelegt wird.
Laut den Ausführungshinweisen der Arbeitsgemeinschaft (AG) Tierschutz wird das ungehinderte Umdrehen am Durchmesser des Wendekreises innerhalb der für die Sau frei zugänglichen Fläche beurteilt. Der Wendekreis soll mindestens der mittleren Körperlänge ausgewachsener Sauen entsprechen, d.h. größer als 1,93 m sein.
Die Interessengemeinschaft der Thüringer Schweinehalter (IGS) betont, dass die Vorgabe auch in einer trapezförmig zulaufenden Bucht bzw. Bewegungsfläche erfüllt wird. Das hängt mit der ellipsenförmigen Grundfläche innerhalb des Bewegungsradius der Sau zusammen.
Unverständnis äußert die IGS an der fehlenden Gesprächsbereitschaft der AG Tierschutz. „Die Sauenhalter sind verunsichert. Viele Betriebe haben bereits in höhere Haltungsstandards investiert und müssen nun erneut investieren. Das ist weder verhältnismäßig, noch finanzierbar“, betont André Telle, Vorsitzender der IGS.