Ich habe mit Interesse den Beitrag „Insekten als Proteinquelle“ in der letzten SUS gelesen. Können Sie mir Näheres zu den gesetzlichen Auflagen sagen?
Die Verfütterung von verarbeitetem tierischen Protein aus Nutzinsekten an Schweine ist seit September 2021 rechtlich möglich. Schweineställe sind aufgrund ihrer integrierten Lüftung grundsätzlich für die Insektenmast geeignet. Hierfür ist eine Nutzungsänderung zu beantragen. Die Insektenmast wird im BImSchG nicht aufgeführt. Aufgrund des hohen Energiebedarfs wird eine Kombination mit Biogas- und Photovoltaikanlagen angestrebt.
Das Füttern von Nutzinsekten ist eine Tätigkeit auf der Stufe der Futtermittelprimärproduktion. Die Larven dürfen nur mit sicheren Futtermitteln versorgt werden. Abfälle des Gastronomie- und Lebensmittelhandels sowie Exkrete scheiden aus.
Insektenlarven dürfen lebend verfüttert werden, wenn verendete Insekten getrennt werden. Ansonsten dürfen die Insekten nicht unverarbeitet verfüttert werden. Die Herstellung von Insektenprotein unterliegt den Bestimmungen der EU-Verordnung 142/2011 und ist zulassungspflichtig.
Insektenkot muss vor der Ausbringung auf landwirtschaftliche Nutzfläche bei 70°C für 60 Minuten Wärme-behandelt werden. Hierfür ist ebenfalls eine Zulassung erforderlich. Weitere Infos sind beim BRS erhältlich. -BRS-