Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat Ende 2023 die neuen Pläne zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) vorgestellt. Dabei ist eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Produkte, den Außer-Haus-Verzehr und die Gemeinschaftsverpflegung vorgesehen. Wurstwaren, Fleischzubereitungen und andere komplexe Produkte aus mehreren Fleischarten bleiben zunächst außen vor.
Das BMEL kommt damit einer Forderung der Branchenverbände nach. Kritisch zu sehen ist aber, dass die überlasteten Kontrollbehörden der Länder die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht überwachen sollen.
Zudem soll die Haltungskennzeichnung für die Ferkelerzeugung freiwillig bleiben. Sie soll auch nur abgebildet werden, wenn die Produktionsstufen einer Haltungsform zuzuordnen sind. Das BMEL begründet dies mit Vorgaben der EU. -BRS-